Neutralität statt Ablehnung

Dürfen Ärzte beim Suizidwunsch ihr Gewissen entscheiden lassen?

Ärzteverbände aus Kanada und den Niederlanden drängen bei der Generalversammlung des Weltärztebundes auf einen Paradigmenwechsel in puncto Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid. Auch die deutsche Delegation äußert sich zum Thema.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital und ein Glas Wasser stehen in einem Zimmer eines niederländischen Sterbehilfevereins.

Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital und ein Glas Wasser stehen in einem Zimmer eines niederländischen Sterbehilfevereins.

© Gaetan Bally / dpa

Für Deutschland sollte das im Dezember 2015 in Kraft getretene Sterbehilfegesetz für Mediziner und gewerbliche Anbieter entsprechender Dienstleistungen Klarheit in puncto Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid schaffen. Die geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.

Im neuen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch heißt es seitdem: "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ob das Gesetz allerdings doch noch einmal geändert werden muss, hängt vom Ausgang der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfevereinen, aber auch Palliativmedizinern und sterbenskranken Patienten ab.

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte das rechtliche Rahmengerüst. "Die Aufgabe eines Arztes ist es, Leben zu erhalten und zu retten. Ein Zielwechsel in diesem Bereich würde das gesamte Spektrum ärztlicher Tätigkeit verändern", sagte BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery im November 2017 anlässlich des europäischen Regionaltreffens des Weltärztebundes (World Medical Association/ WMA) im Vatikan in einem Interview.

Es gebe Alternativen zur Euthanasie mit einer sehr gut ausgebauten Palliativmedizin und mit einer intensiven Betreuung am Lebensende für Patienten. "Und wir wissen, dass Patienten, denen man Palliativmedizin anbietet, sehr oft innerhalb von kurzer Zeit ihren Todeswunsch verlieren und auf eine würdige Art und Weise ihr Leben zu Ende leben", so Montgomery.

Seit mehr als 30 Jahren dekretierter Konsens

Die konsentierte Haltung der deutschen Ärzteschaft wird Montgomery am Donnerstag in Reykjavik auch den Delegierten der WMA-Medizinethik-Konferenz erläutern, die im Vorfeld der am Freitag ebenfalls in der isländischen Kapitale beginnenden Generalversammlung des Weltärztebundes stattfindet.

Auf das gemeinsame Betreiben der Canadian Medical Association (CMA) und der Royal Dutch Medical Association (RDMA) hin wird sich die Generalversammlung mit der dekretierten Haltung der WMA zu Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid befassen müssen. Festgelegt ist diese in der entsprechenden, von der WMA-Generalversammlung 1987 in Madrid angenommenen und zuletzt 2015 in Oslo bekräftigten Deklaration.

"Euthanasie als Akt des vorsätzlichen Beendens eines Patientenlebens – auch auf dessen Verlangen oder das enger Verwandter hin – ist unethisch. Das hindert den Arzt aber nicht daran, den Wunsch des Patienten zu respektieren, den natürlichen Todesprozess im Verlaufe der terminalen Phase der Krankheit zuzulassen", heißt es in der WMA-Deklaration.

Weltweit erlauben bis dato sechs Länder Ärzten die intentionale Beendigung eines Lebens. In den Niederlanden wählten 2016 knapp 6100 Menschen den Tod auf Bestellung. In ihrem Antrag plädieren CMA und RDMA nun für eine liberalere Geisteshaltung, wie die Internationale Föderation katholischer Ärztevereinigungen (Fédération Internationale des Associations de Médecins Catholiques/FIAMC), der der Antrag nach eigenen Angaben vorliegt, hinweist

 "Die WMA unterstützt weder Euthanasie noch suizidassistierende Ärzte, sie verurteilen die Ärzte aber auch nicht, die bei der Entscheidung, ob sie an solchen Aktivitäten partizipieren wollen, ihrem eigenen Gewissen folgen – sofern die jeweilige Gesetzgebung dies zulässt", heißt es im Antrag. Ebenso sollte kein Arzt gezwungen werden können, an Euthanasie-Maßnahmen oder ärztlich assistierten Suiziden mitzuwirken, lautet ein weiteres Begehr.

Katholische Ärzte laufen Sturm

In einem Brandbrief appelliert FIAMC-Präsident Dr. John Lee an die Delegierten der WMA-Generalversammlung, in Reykjavik der bisherigen Linie treu zu bleiben. Denn: "Falls die WMA sagt, sie verdamme Ärzte nicht, die Euthanasie betreiben, wo sie legal ist, sagt sie auch, dass Euthanasie ethisch sein kann, wenn sie legal ist."

Kanada und die Niederlande verfügten über die liberalsten Euthanasiegesetze weltweit, so Lee. Würde die WMA ihre ablehnende Haltung zu Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid zugunsten einer neutralen Einstellung aufgeben, so gleiche dies einer Einladung an weitere Staaten, ihre jeweilige Rechtsprechung zu liberalisieren.

Gegenwind bekommen CMA und RDMA auch aus ihren Heimatländern. So reisten Vertreter der Physicians' Alliance against Euthanasia, der mehr als 1100 kanadische Ärzte angehören, ebenfalls nach Reykjavik, um Pressevertretern ihre Sicht der Dinge darzulegen. "Als kanadische Ärzte möchten wir betonen, dass die Position der CMA weder unsere Ansichten noch unsere Erfahrung widerspiegelt und wir eine neutrale Haltung als unlogisch und nicht vertretbar erachten", hieß es von Verbandsseite.

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Exklusiv Bundestag bleibt dran

Suizidassistenz: Abgeordnete bereiten zwei Gesetzentwürfe vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System