Ärztin vor Gericht

„Sterbehilfe“-Prozess startet in Holland

Erstmals steht in den Niederlanden eine Ärztin wegen rechtswidriger Tötung auf Verlangen vor Gericht.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

DEN HAAG. Am Mittwoch steht in Den Haag erstmals seit 2002 eine Ärztin vor Gericht, die gegen Vorgaben des niederländischen Sterbehilfegesetzes verstoßen haben soll. Mit dem Prozess gegen die 68-jährige Ärztin möchte die Staatsanwaltschaft „zu mehr Klarheit über die Sterbehilfe für behinderte Menschen beitragen“, heißt es in einer Mitteilung.

Am 22. April 2016 hat die beklagte Ärztin eine damals 74-jährige demenzkranke Frau mutmaßlich auf ihren Willen hin getötet. Die in den Niederlanden als „Euthanasie“ bezeichnete Tötung auf Verlangen – oft auch als „aktive Sterbehilfe“ bezeichnet – ist dort seit 2002 legal, wenn bestimmte Verfahren und Kontrollmechanismen beachtet werden.

‚Ärztin soll gegen Sorgfaltspflicht verstoßen haben

Zu den gesetzlich zu beachtenden Kriterien gehört unter anderem, dass der Patient in einem „aussichtslosen Zustand“ sein und „unerträglich leiden“ muss. Alle gemeldeten Tötungsfälle werden von staatlichen Kontrollkommissionen („Regionale Toetsingscommissies“) geprüft.

Im vergangenen Jahr sind in den Niederlanden auf diese Weise 6126 Menschen auf ihren eigenen Wunsch hin von Ärzten getötet worden. Beim vorliegenden Fall soll die Ärztin indes gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben.

Zunächst hatte die Patientin in einer schriftlichen Erklärung festgehalten, dass sie Sterbehilfe wünsche, wenn sie aufgrund ihrer fortschreitenden Demenz in ein Pflegeheim eingewiesen werden müsse.

Nach der Aufnahme im Heim gab die Patienten indes „gemischte Signale über ihren Todeswunsch“ ab. Dennoch wurde sie von der Ärztin getötet, nach Darstellung des Gerichts erfolgte dies im Einvernehmen mit der Familie der alten Dame.

„Schulderklärung“ eingefordert

Während internationale Medien den Prozess als „wegweisend“ beschreiben, stuft das Bezirksgericht den Fall offenbar anders ein. Die in dem Heim tätige Ärztin habe „mit den besten Absichten gehandelt“, heißt es.

Daher solle von einer Bestrafung der mittlerweile im Ruhestand befindlichen Ärztin abgesehen werden. Allerdings fordert das Gericht eine „Schulderklärung“. Die Verkündung des Urteils ist für den 9. September angesetzt.

Ärzte und Juristen erhoffen sich von dem Prozess Klarstellungen, wie mit Patienten mit Todeswunsch umzugehen ist, die noch kommunizieren können und die frühere schriftliche Erklärungen, sterben zu wollen, relativieren.

Im vorliegenden Fall schienen die gesetzlichen Vorgaben so auslegungsbedürftig, dass die zuständige Kontrollkommission und ärztliche Disziplinargremien den Fall dem Gericht zur Klärung vorgelegt haben.

Im Vorjahr waren unter den 6126 getöteten Menschen 144 mit einer beginnenden Demenz. Weitere 67 Menschen waren zum Zeitpunkt ihrer Tötung psychisch krank.

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