Arbeitgeberverband

Tarifvertrag für ambulanten Bereich

Ob Fortbildung, Arbeitszeit oder Regressschutz – dies soll der Tarifvertrag abdecken.

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Im Februar hat der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz den „ArbeitgeberVerband Hausärzte“ gegründet. Ein Tarifvertrag für angestellte Ärzte im ambulanten Bereich soll bereits im Herbst vorliegen, sagte Dr. Sanitätsrat Dr. Hans-Dieter Grüninger, Hausärzteverband Rheinland-Pfalz und Gründungsvorsitzender des „Arbeitgeberverband Hausärzte“ zur „Ärzte Zeitung“.

Der Tarifvertrag für die Kliniken bietet bereits ein gutes Gerüst. Dennoch bedarf es für den ambulanten Bereich spezieller Regelungen. Dazu gehört zum Beispiel die Fortbildung.

Anders als in der Klinik drohen einer Praxis Honorarabzüge, wenn ein angestellter Arzt seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nachkommt. Pro Arzt sind das ein Prozent Abzug, erklärt Grüninger.

In einer großen Praxis oder einem MVZ, in dem mehrere angestellte Ärzte arbeiten, kann sich das zu einer ordentlichen Summe auftürmen. Hierzu soll der Tarifvertrag Regelungen enthalten, auch inwieweit die Fortbildung zur Arbeitszeit zählt und sich die Fortbildung an den Gegebenheiten und Bedürfnissen der Praxis orientieren muss. Weiterhin soll es Regelungen geben, etwa zu Verordnungen beziehungsweise wie im Fall von Regressen verfahren wird.

In dem Vertrag, so Grüninger weiter, wird explizit auf das Arbeitszeitgesetz hingewiesen werden – verbunden mit einer Opt-out-Lösung. Damit haben Praxischefs die Möglichkeit, etwa bei einer Grippewelle längere Arbeitszeiten zu vereinbaren, um Überstunden in ruhigeren Zeiten wieder abgleiten zu können.

Angestellte Ärzte müssen auch Bereitschaftsdienste ableisten. Diese Pflicht ist für einen Dritten – nämlich die Kassenärztliche Vereinigung – zu leisten. Arbeitgeber ist demzufolge die KV, die die Dienste vergütet.

Diese Pflicht soll ebenfalls im Tarifvertrag über einen Passus zur Nebentätigkeit für einen Dritten aufgenommen werden, ergänzt Dr. Karlheinz Kurfeß, Marburger Bund, Oberarzt an der Hunsrück-Klinik Simmern und stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV RLP. (ato)

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