Tarifstreit

Klinikärzte und Kommunen einigen sich

Die Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken sind beendet, eine Einigung ist erzielt. Der Marburger Bund konnte viele Kernforderungen durchsetzen.

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Hand drauf - Deal!

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BERLIN. Für die Ärzte an den kommunalen Kliniken scheint sich die hohe Beteiligung an den Warnstreiks zu lohnen. Denn bei der am Mittwoch in der fünften Verhandlungsrunde erzielten Einigung mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) konnte der Marburger Bund (MB) eine Reihe seiner Kernforderungen durchsetzen.

Dazu zählt eine bessere Planbarkeit der Dienste sowie eine transparente Arbeitszeiterfassung.

So sollen die Arbeitszeiten der Ärzte ab dem 1. Juli dieses Jahres vollständig durch elektronische oder andere genauso genaue Verfahren erfasst werden.

Dabei gilt laut MB die gesamte Anwesenheit, abzüglich der Pausen, als Arbeitszeit. Die Ärzte erhalten ein persönliches Einsichtsrecht, um die dokumentierten Zeiten überprüfen zu können.

Mehr freie Wochenenden

Mit Beginn des nächsten Jahres sollen Ärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat haben.

Diese sollen spätestens am Freitag um 21 Uhr beginnen und frühestens am Montag um fünf Uhr enden. Zusätzliche Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste seien nur zu leisten, wenn die Patientensicherheit gefährdet sei.

Nicht gewährte freie Wochenenden müssen innerhalb des nächsten Kalenderhalbjahres nachgeholt werden. Dienstpläne müssen künftig spätestens einen Monat im Voraus aufgestellt sein.

Abweichungen soll es nur in Ausnahmesituationen geben. Die Verlässlichkeit der Dienstpläne werde durch finanzielle Sanktionen bei kurzfristigen Arbeitsaufnahmen gestärkt, so der Marburger Bund.

6,5 Prozent mehr Gehalt

Zwischen den Tarifparteien wurden darüber hinaus auch Gehaltssteigerungen vereinbart. So erhöhen sich die Gehälter der Klinikärzte in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent.

Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres steigen die Gehälter um 2,5 Prozent. Jeweils zum 1. Januar der nächsten beiden Jahre werden die Gehälter um weitere zwei Prozent erhöht. Der Tarifvertrag hat eine relativ lange Laufzeit von 33 Monaten.

Bereits vor der letzten Verhandlungsrunde hatte die VKA eine rechtssichere Anerkennung des MB als ausschließlich zuständige Gewerkschaft für die Ärzte zugesagt.

Anerkannt wird laut MB auch die Tarifzuständigkeit für die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderer kommunaler Dienste. Bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres sollen für diese Gruppe separate Tarifverhandlungen aufgenommen werden.

Der neue Tarifvertrag gilt für etwa 55.000 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Die Tarifgremien beider Seiten müssen der Einigung noch zustimmen. (chb)

Wir haben den Beitrag aktualisiert und ergänzt am 22.05.2019 um 17:07 Uhr.

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