Tarifverhandlungen

MB fordert sechs Prozent mehr Gehalt für Uni-Ärzte

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert sechs Prozent mehr Gehalt und planbare Freizeit für die Ärzte in 23 Universitätskliniken.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Mehr Geld für verschiedenen Lohnelemente und Regelungen zur Höchstarbeitszeit stehen im Fokus der neuen Tarifvorschläge.

Mehr Geld für verschiedenen Lohnelemente und Regelungen zur Höchstarbeitszeit stehen im Fokus der neuen Tarifvorschläge.

© adrian_ilie825 / stock.adobe.com

Berlin. Der Marburger Bund (MB) geht mit der Forderung nach einem Gehaltsplus von sechs Prozent für die rund 20 000 Ärzte an 23 Universitätskliniken in die Tarifverhandlungen mit den Ländern. Zudem solle es nach Berufserfahrung gestaffelte zusätzliche Gehaltsstufen geben.

MB-Chef Rudolf Henke kündigte am Dienstag in Berlin an, dass der MB trotz des Grundsatzes der Tarifeinheit „mit allem verfügbaren Nachdruck“ das Recht auf eigenständige Tarifvertragsgestaltung verteidigen werde. Von den Ländern verlange er Rechtssicherheit und ein klares Bekenntnis zu dem mit den Ärzten geschlossenen Tarifvertrag.

Weitere Lohnelemente sollen Zuschläge für Überstunden (15 Prozent), für Nachtarbeit (25 bis 40 Prozent), für Samstags- und Sonntagsarbeit (25 Prozent) sowie für Feiertagsarbeit zwischen 35 Prozent (Heiligabend und Silvester) und 135 Prozent (Pfingst- und Ostersonntag ohne Freizeitausgleich) sein.

Basis des neuen Tarifvertrages, über den ab 6. November in Hannover mit dem niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) verhandelt werden soll, ist die Forderung nach einer „automatisierten und manipulationsfreien“ Erfassung der ärztlichen Arbeitszeit.

„Die Vorgaben des Tarifvertrages müssen dringend geschärft werden, auch um der aktuellen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes Genüge zu tun“, sagte MB-Chef Henke. Danach müssen alle EU-Staaten „ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit in Kliniken und Arztpraxen gemessen werden kann“. Zur Begründung verwiesen die Richter auf „das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“.

Der MB fordert nun eine Begrenzung der Bereitschaftsdienste. Im Laufe eines Quartals solle künftig im Durchschnitt nur viermal monatlich und in der einzelnen Kalenderwoche nur zweimal Dienst angeordnet werden könne. Dienstpläne sollen sechs Wochen im Voraus feststehen.

Um den Ärzten mehr und besser planbare Freizeit gewähren zu können, sollten die Kliniken sie von überflüssigen Dokumentationspflichten entlasten, sagte Henke. Weitere Zeitreserven ließen sich heben, wenn Krankenhäuser nicht mehr alle Leistungen anbieten würden, um mehr DRG zu generieren. Eine Entschlackung der Portfolios würde möglich, wenn die Länder ihren Verpflichtungen zur Investitionskostenfinanzierung nachkämen, sagte MB-Vize Dr. Andreas Botzlar.

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