Perinatalzentren

Neue Personalregelung bereitet Sorgen

Die Resonanz auf den jüngsten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, in dem dieser die Anforderungen an das Pflegepersonal in Perinatalzentren modifiziert, ist gemischt: Patientenvertreter interpretieren die Richtlinie als Kapitulation zu Lasten der Kinder.

Von Martina Merten Veröffentlicht:
Intensivmedizinische Versorgung auf einer Perinatalstation. Die Übergangsfristen für Personalvorgaben laufen nun bis Ende 2019.

Intensivmedizinische Versorgung auf einer Perinatalstation. Die Übergangsfristen für Personalvorgaben laufen nun bis Ende 2019.

© OBS / BVMed / dpa

BERLIN. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) am 15. Dezember beschlossene Übergangsregelung, in der das Gremium die zum 1. Januar in Kraft tretenden Personalanforderungen an die Intensivpflege in Perinatalzentren lockert, hat gemischte Reaktionen ausgelöst.

"Wir können zwar noch nicht Oh Du Fröhliche singen, aber immerhin nimmt diese Regelung den Druck vom Kessel", brachte es Peter Bechtel, Vorsitzender des Bundesverbandes Pflegemanagement, während einer Veranstaltung seines Verbandes in Berlin auf den Punkt.

Erfahrene Kräfte wandern ab

Die Realität in der Pflege sei scheinbar beim GBA endlich angekommen, so Bechtel, der auch Pflegedirektor am Universitäts-Herzzentrum Freiburg Bad Krozingen ist. Und diese Realität sehe so aus: Während qualifizierte Kräfte in der Pflege aus finanziellen Motiven immer öfter den Weg in die Schweiz suchten, kämen lediglich Berufsanfänger nach. "Es dauert aber im Schnitt drei Jahre, bis eine Pflegekraft über entsprechende Qualifikationen im Sinne des GBA verfügt."

Ab dem 1. Januar gilt die Vorgabe, dass auf neonatalogischen Intensivstationen eines Perinatalzentrums mindestens eine Kinderkrankenpflegekraft für jeden intensivtherapiepflichtigen Frühgeborenen unter 1500 Gramm Geburtsgewicht verfügbar sein muss. Bei der Intensivüberwachung gilt ein Schlüssel von eins zu zwei. 40 Prozent (Level 1-Zentren) beziehungsweise 30 Prozent (Level 2 Zentren) der Mitarbeiter des Pflegedienstes müssen zudem eine Fachweiterbildung im Bereich Pädiatrische Intensivpflege abgeschlossen haben.

Allein diese Regelung stelle eine von der Politik beabsichtigte "Marktbereinigung" dar, betonte Christian de la Chaux. Der Pflegedirektor am Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster weiter: Viele Zentren in Deutschland könnten diese Vorgaben des GBA nicht vollständig umsetzen. Es fehlten schlichtweg der Nachwuchs und finanzielle Anreize.

Der neuen, vergangene Woche beschlossenen Übergangsfrist zufolge dürfen Perinatalzentren, die die GBA-Vorgaben nicht erfüllen, hiervon längstens bis zum 31. Dezember 2019 abweichen. Der GBA plant eine Strukturabfrage bei allen Zentren, um Erkenntnisse über den IST-Zustand der Erfüllung der Personalvorgaben zu gewinnen. Als Nachweis darüber, dass die Zentren die GBA-Vorgaben erfüllen, gilt eine dokumentierte Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres.

Wie diese schichtbezogenen Dokumentationen auszusehen haben, wird der GBA bis Mai 2017 beschließen, erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des GBA - den neuen Beschluss. Sie stellte klar, dass mit den beschlossenen Übergangsfristen keinesfalls an der Qualität der Versorgung gerüttelt werde. Im Gegenteil! Sie kündigte vermehrte Kontrollen an, die schließlich auch Konsequenzen nach sich zögen.

Warum keine aktuelle Transparenz?

Der Vorsitzende des Landesverbandes Früh- und Risikogeborene Kinder Rheinland-Pfalz, Hans-Jürgen Wirthl, bezeichnete die neue Regelung als "Kapitulation zu Lasten der Kinder". Die Vorgabe, 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres dokumentieren zu müssen, habe mit dem Hier und Jetzt in Perinatalzentren nichts zu tun. "Warum verlangt der GBA nicht, dass Zentren aktuell Transparenz über ihre Personalsituation darstellen müssen?", fragte Wirthl.

Dr. Bernhard Egger, Leiter der Abteilung Medizin beim GKV-Spitzenverband, stieß sich grundsätzlich an der Übergangsfrist: "Bislang sind Übergangsfristen, die der GBA festgelegt hat, kaum eingehalten worden", gab Egger zu bedenken. Das habe vielfältige Gründe. Entweder sei einfach zu wenig Personal in Kliniken vorhanden oder die Kliniken hätten nicht dafür gesorgt, dass sich Mitarbeiter entsprechend qualifizieren.

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