Regierung

Versorgungslage in der Physiotherapie ist "stabil"

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BERLIN. Die Bundesregierung bezeichnet die Versorgungssituation in der Physiotherapie als "stabil". Mit Ausnahme von Bayern sei in den vergangenen Jahren die Zahl der Leistungserbringer je 1000 Einwohner in den Ländern gestiegen, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag.

Bei der Sicherstellung sieht die Regierung weiter die Kassen in der Pflicht. "Dies schließt die Weiterentwicklung einzelner Regelungen nicht aus", heißt es. Es gebe "keine belastbaren Informationen", dass Anmeldungen zu den Schulen für die Gesundheitsfachberufe rückläufig sind.

Unterdessen weiß die Regierung wenig bis gar nichts über die Entwicklung der Schüler- und Studierendenzahlen zu berichten. Aus den Angaben im Berufsbildungsbericht geht lediglich hervor, dass die Schülerzahlen in der Physiotherapeuten-Ausbildung von 25.807 (2007/08) auf 21.812 (2016/17) gesunken sind.

Wenig bewegt sich zudem beim Schulgeld in den Gesundheitsberufen – im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf seine Abschaffung verständigt. Hierfür müssten die einzelnen Berufsgesetze geändert werden. Es hat bisher nur eine Sitzung eines Bund-Länder-Gremiums gegeben – die nächste ist erst im Herbst geplant.

"Keine ausreichenden Rückschlüsse"

Wenig Hoffnung macht die Regierung den Therapeuten auch im Hinblick auf eine Aufwertung ihrer Berufe.

Die beiden bisherigen Modellversuche zur Blankoverordnung (IKK Brandenburg und Berlin, BIG direkt gesund) ließen "keine ausreichenden Rückschlüsse" zu, ob sich dieses Instrument für die Regelversorgung eignet. Und weitere Modellvorhaben, die das Heil- und Hilfsmittelversorgungs-Stärkungsgesetz (HHVG) eigentlich vorsieht, sind bisher nicht aufgelegt worden.

Physiotherapeuten sind jüngst von der Bundesagentur für Arbeit erstmals bundesweit zu einem Mangelberuf erklärt worden.

In der Unionsfraktion im Bundestag wirbt der zuständige Berichterstatter Roy Kühne für einen massiven Vergütungszuschlag für die Therapeutenberufe.

Doch das BMG hat diesen Vorstoß als voreilig zurückgewiesen. Es gelte zunächst, die mit dem HHVG eingeleiteten Verbesserungen bei der Vergütung abzuwarten. (fst)

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