Krankenhäuser

Hessen benennt Beauftragte für Sicherheit

Jede Klinik soll laut Sozialministerium einen qualifizierten Verantwortlichen bekommen.

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WIESBADEN. Hessen will an allen 127 im Krankenhausplan des Landes aufgeführten Kliniken einen sogenannten Patientensicherheitsbeauftragten einsetzen. Mit der Novellierung des hessischen Krankenhausgesetzes seien bereits Maßnahmen zur Steigerung der Patientensicherheit verbindlich geregelt worden, der „nächste konsequente Schritt“ werde mit der Berufung solcher Verantwortlichen gegangen, sagte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU).

Im Laufe des nächsten Jahres sollen Strukturen und Fortbildungsvoraussetzungen für die Qualifizierung als Patientensicherheitsbeauftragter geschaffen werden. Das Ministerium will die Fortbildungen finanziell fördern.

Hessen sei bei Qualität und Patientensicherheit schon lange bundesweit Vorreiter, so der Minister, aktuell habe die vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlichte Liste zu den Ergebnissen der sogenannten „planungsrelevanten Qualitätsindikatoren“ in der Gynäkologie, Geburtshilfe und bei Brustoperationen gezeigt, dass Hessen hier bundesweit im vorderen Feld“ spiele. Hessen sei das einzige Land, das diese Indikatoren aktiv ins Krankenhausgesetz aufgenommen habe, während viele andere sogar von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, sie auszuschließen.

Derzeit arbeite die Goethe-Uni in Frankfurt an einem Patientensicherheitskonzept für die hessischen Krankenhäuser, erste Umsetzungsempfehlungen lägen mit den Sicherheitsbeauftragten auf dem Tisch. Professor Frank Louwen, Leiter der Geburtshilfe des dortigen Uniklinikums, betonte, dass in Hessen alle Beteiligte – Ministerium, Einrichtungen der Qualitätssicherung und die Kliniken – immer an einem Strang gezogen hätten. Deshalb stehe das Land hier so gut da, so Louwen, der auch Mitglied im Fachausschuss Perinatalmedizin des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) und in der hessischen Qualitätssicherung GQH ist. (bar)

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