Leistung delegierbar oder nicht?
Das hat auch Folgen für die Abrechnung
Persönliche Leistungserbringung und persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt sind als Rechtsbegriffe nicht deckungsgleich. Diese auf den ersten Blick banale Erkenntnis zieht einige interessante Konsequenzen nach sich - auch für die Abrechnung.