Abrechnungstipp
"Zur Unzeit" – in GOÄ und EBM ist das nicht dasselbe
Arzt sein am Abend und Wochenende: Die Inanspruchnahme des Arztes durch einen Patienten zur Unzeit ist im EBM und der GOÄ unterschiedlich geregelt. Verkomplizierend kommen verschiedene Abrechnungsregelungen hinzu.