Breite Unterstützung für Verfassungsbeschwerde

KÖLN (iss). Die Verfassungsbeschwerden von Ärzten und Zahnärzten gegen die Gesundheitsreform stoßen bei vielen Privat- und Vertragsärzten auf eine positive Resonanz. Beim Privatärztlichen Bundesverband sind fast 100 E-Mails von Ärzten eingegangen, die das Vorgehen begrüßen.

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"Die Folgen der Reform im Bereich der privaten Krankenversicherung bedrohen nicht nur die Privatärzte, sondern auch viele Vertragsärzte", sagt Dr. Norbert Franz, der Erste Vorsitzende des Verbands.

Jeweils drei Ärzte und drei Zahnärzte hatten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die jüngste Gesundheitsreform eingelegt. Vertreten werden sie vom Verfassungsrechtler Professor Helge Sodan. Der Privatärztliche Bundesverband, der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte und die Vereinigung Unabhängiger Vertragszahnärzte unterstützen die Klagen.

Auch Vertragsärzte treffen die Einbußen beim Privathonorar.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen mehrere Punkte: die Behandlungspflicht der Niedergelassenen bei Versicherten des künftigen Basistarifs der privaten Krankenversicherer (PKV), verbunden mit der Festlegung eines Gebührenhöchstsatzes; die negativen Folgen der Mitgabe von Alterungsrückstellungen auf die Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung und die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat versicherten Kindern durch die Steuerfinanzierung der beitragsfreien Mitversicherung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Gerade mit Blick auf die private Krankenversicherung enthalte die Reform eine Reihe nicht akzeptabler Systembrüche, sagt Franz. "Die geplante Festlegung des einfachen GOÄ-Satzes für die Behandlung von Patienten im Basistarif ist absolut der falsche Weg." Franz kritisiert auch, dass die Basistarif-Patienten formal als Privatversicherte mit reduzierten Leistungsansprüchen gelten, die Abrechnung aber über die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen laufen soll. "Diese Vermengung von PKV- und GKV-Elementen ist verfassungsrechtlich bedenklich", sagt der Vorsitzende des Privatärztlichen Bundesverbandes.

Durch die geplante Mitgabe der Alterungsrückstellungen werden die Prämien für die PKV-Kunden teurer. Versicherte könnten dadurch künftig gezwungen werden, in den Basistarif zu wechseln, weil ihnen die bisherigen Tarife zu teuer werden, fürchtet Franz. "Das ist nicht nur für die Privatärzte gefährlich, sondern auch für Vertragsärzte, denen die Einnahmen durch Privatpatienten wegbrechen."

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