Neue Qualitätszuschläge zum 1. Juli auf der Kippe

NEU-ISENBURG (juk). Neue Qualitätszuschläge wird es ab 1. Juli wohl nicht im EBM geben. Die KBV jedenfalls setzt sich dafür ein, auf weitere Zuschläge vorerst zu verzichten.

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Auch für Sonografie sollte es einen Quali-Zuschlag geben.

Auch für Sonografie sollte es einen Quali-Zuschlag geben.

© Foto: Klaro

Grund dafür ist die Erfahrung mit dem bisher einzigen Qualitätszuschlag - dem für Psychosomatik. Inzwischen zeige sich, so die KBV, dass spezialisierte Praxen durch den Zuschlag "bestraft werden".

Hausärzte können den Bonus (Nr. 03235) von 20 Punkten zwar bei jedem Patienten berechnen - unabhängig davon, ob bei ihm eine Psychosomatik-Leistung erbracht wird. Dafür dürfen aber die höher bewerteten Psychosomatik-Ziffern 35100 und 35110 (jeweils 430 Punkte) nicht mehr angesetzt werden. So rechnet sich der Zuschlag nur für Ärzte, die wenig Psychosomatik-Patienten haben.

Um ähnliche Schlechterstellungen von spezialisierten Praxen durch neue Qualitätszuschläge zu verhindern, hat die KBV den Krankenkassen vorgeschlagen, erst einmal auf die Einführung neuer Aufschläge zu verzichten. Dazu kommt, so KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl, "dass die Kassen Mindestmengen für die Zuschläge wollen. Und die würden so hoch ausfallen, dass viele Praxen rausfallen würden."

Lieber setzt sich die KBV für spätere Qualitätszuschläge für "besondere Behandlungsfälle" ein. "Bei der Sonografie könnte es etwa einen Zuschlag nur bei bestimmten Krankheitsbildern geben", erklärt Stahl. In Bezug auf den bestehenden Psychosomatik-Bonus verhandelt die KBV um eine höhere Bewertung. Ab 1. Juli sollte es Qualitätszuschläge etwa für Sonografie, prokto- und rektoskopische Diagnostik sowie Langzeit-EKG geben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Eine Quadratur des Kreises

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