KOMMENTAR
Zähes Ringen um Kompromisse
Das Thema Hautkrebsscreening sorgt bei vielen Haut- und Hausärzten nur noch für Kopfschütteln. Seit November 2007 steht fest, dass diese Leistung ab Juli zum GKV-Katalog gehört. Doch KBV und Kassen haben es immer noch nicht geschafft, eine EBM-Ziffer, geschweige denn die Punktzahl für das Screening festzulegen. Damit lässt sich nicht absehen, wie viel Honorar die Ärzte für diese Leistung bekommen werden - und ob die teure Pflicht-Fortbildung den Aufwand überhaupt lohnt.
Das Hautkrebsscreening ist nicht die einzige Baustelle, mit der die KBV zu kämpfen hat. Auch bei der neuen Kindervorsorge U7a ist die Bewertung unklar. Nichts entschieden ist auch dazu, ob Schwerpunktpraxen den Morbiditätszuschlag (weiter) abrechnen dürfen. Die KBV freilich trifft nicht die alleinige Schuld. Sie hat es mit den Kassen derzeit alles andere als leicht. Das wird aus den zähen Verhandlungen mehr als deutlich.
Gerade jetzt, wo es auch um die Weichenstellungen für die neue Euro-Gebührenordnung geht, wo bei den Kassen die Vorbereitungen auf den Gesundheitsfonds laufen, sind diese offenbar nicht zu Geschenken an die Ärzte bereit. Bleibt zu hoffen, dass die anstehenden Kompromisse für die Niedergelassenen tragbar sind. Wie unsinnig die Zugeständnisse sein können, zeigt die neue EBM-Ziffer 01735: Wer Frauen über die Krebsvorsorge berät, muss mit der Früherkennungsuntersuchung eigentlich zwei Quartale warten - erst dann ist diese nämlich abrechenbar.