Wird die GOÄ abdingbar?
BERLIN (HL). Alarmiert reagiert die Bundesärztekammer auf Reformpläne für die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Danach können Versicherer mit Ärzten völlig abweichende Honorare vereinbaren.
Das könnte nach Auffassung der Bundesärztekammer ein Präjudiz für die ebenfalls anstehende Reform der GOÄ bedeuten. Damit könne ein ruinöser Preiswettbewerb zu Lasten von Ärzten und Patienten in Gang gesetzt werden.