Ärzte arrangieren sich mit neuen Laborvorgaben

KÖLN (iss). In Westfalen-Lippe halten sich viele Laborgemeinschaften an die mit der Laborreform eingeführten neuen Modalitäten - obwohl sie es nicht müssen. Andere wollen weiterhin mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) abrechnen.

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"Zurzeit gibt es ein sehr heterogenes Bild, das die unsichere Rechtslage widerspiegelt", berichtet Dr. Klaus Reinhardt. Reinhardt hat mit seiner Laborgemeinschaft gegen die Einführung der Direktabrechnung vor dem Sozialgericht Dortmund (SG) geklagt. Bis zur Entscheidung über eine einstweilige Verfügung hat das Gericht die Direktabrechnung für die klagenden Ärzte ausgesetzt (wir berichteten). Die KVWL überlässt es allen Laborgemeinschaften, ob sie nach dem alten oder dem neuen Verfahren vorgehen.

Reinhardt selbst will nicht mit dem neuen Muster 10 A arbeiten. Allerdings ist damit ein Risiko verbunden: Geben die Gerichte der Laborreform grünes Licht, müssen die Ärzte sämtliche Aufträge an die Laborgemeinschaften rückwirkend auf das Muster 10 A übertragen.

Inzwischen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Stellungnahme an das SG Dortmund geschickt. Darin weist die KBV die von den Klägern vorgetragenen Bedenken gegen die Direktabrechnung zurück.

"Die Laborgemeinschaft wird nicht zum eigenständigen Leistungserbringer ... und auch nicht zum eigenständigen Abrechnungssubjekt. Sie stellt vielmehr den vergemeinschafteten Abrechnungsgehilfen der Mitglieder der Laborgemeinschaft dar", heißt es dort unter anderem. Zudem komme es zwischen Vertragsarzt und Laborgemeinschaft nicht zu einer Datenübermittlung, sondern nur zu einer Datenverarbeitung im Auftrag.

Der Datentransfer schaffe deshalb weder datenschutzrechtliche Probleme, noch habe er strafrechtliche Relevanz, so die KBV.

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