Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen werden gelockert

Veröffentlicht:

Westfalen-Lippe: In der KV Westfalen-Lippe können Praxisbesonderheiten bei der Festlegung des RLV auch dann anerkannt werden, wenn der Fallwert um weniger als 30 Prozent überschritten wird. Eine Abgrenzung der zu berücksichtigenden Leistungsspektren gibt es dabei nicht. Der Arzt muss bei der KV-Verwaltungsstelle einen Antrag auf Anerkennung von Praxisbesonderheiten stellen. Die KVWL geht davon aus, dass die bisher gebildeten Rückstellungen für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten ausreichen werden. Schätzungen darüber, wie viele Hausärzte von der Neuregelung profitieren können, gibt es nicht.

KV Nordrhein: In der KV Nordrhein wird die 30-Prozent-Grenze gelockert. Damit können Praxisbesonderheiten schon geltend gemacht werden, wenn die Überschreitung des Fallwertes unter 30 Prozent liegt. Es gibt keine besonderen Regelungen für die Leistungsspektren, bei denen Praxisbesonderheiten greifen können. Die KV geht davon aus, dass ein besonderer Versorgungsauftrag vorliegt, wenn bei der Praxis eine besondere Qualifikation oder ein besonderer Versorgungsschwerpunkt erkennbar ist.

Die Anerkennung der Praxisbesonderheiten müssen die Ärzte bei der Kreisstelle der KV Nordrhein beantragen. (iss)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

Mehr zum Thema

„Linke Tasche, rechte Tasche“

Labore kritisieren Honorarbeschluss als unfair

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen