Kassen müssen Spritze zahlen

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Auch die Gabe von Vitaminspritzen kann als häusliche Krankenpflege verordnet werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Krankenkassen müssten die häusliche Krankenpflege zur Medikamentengabe bezahlen, wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet worden sei. Ob die Krankenkassen auch für das Medikament aufkommen, sei dabei unerheblich, so die Richter (Az.: B 3 KR 25/08 R).

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