MVZ-Verband kritisiert Bewertungsausschuss

BERLIN (ami). An der Fallzählung für die Regelleistungsvolumina ändert sich 2010 vorerst nichts. Dafür sind aber Grenzen für Fallzahlzuwächse im Gespräch.

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Die seit Juli gültige Fallzählung wird nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses auch im ersten Quartal 2010 fortgesetzt. Darüber klagen vor allem Gemeinschaftspraxen und MVZ. Der Verband der MVZ sieht kooperative Strukturen benachteiligt, seit für ihre RLV nicht mehr Arztfälle, sondern Behandlungsfälle gezählt werden (wir berichteten).

Die Verlängerung der Regelung betrachtet der Verband als "fortgesetzte Verletzung des Grundsatzes ,Gleiches Honorar für gleiche Leistung‘" und bezeichnet sie als inakzeptabel. Er beklagt, dass die KBV Zahlen, die zu der jetzt gültigen Regelung geführt hätten, immer noch schuldig bleibe und fordert die KBV und das Institut des Bewertungsausschusses auf, endlich belastbare Daten vorzulegen. Diese Daten sollen Ende November geliefert werden. Dann wird über eine Verlängerung der jetzt gültigen Fallzählung über das erste Quartal 2010 hinaus beraten.

Im Bereich der extrabudgetären, aber aus der Gesamtvergütung finanzierten Leistungen sind Mengensteuerungen vorerst vom Tisch. Änderungen sollen aber zum April 2010 kommen. Unter anderem wird diskutiert, wie die Höhe der RLV stabilisiert werden kann. Dabei geht es um die teils extremen Fallzahlzuwächse. Nicht ausgeschlossen ist, dass für die Berechnung der RLV im Folgejahr nicht alle Fälle einer Praxis berücksichtigt werden, wenn die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr über einer bestimmten Grenze liegen. Darüber wollen Kassen und KBV bis Jahresende beschließen. Bis Ende Oktober will der Bewertungsausschuss zudem beschließen, wie die Bereinigung der RLV für Selektivverträge konkret gehandhabt werden soll.

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