KV Hessen: 6,50 Euro für eine Impfleistung rechnen sich nicht
FRANKFURT/MAIN (ine). Mit 6,50 Euro wird Ärzten in Hessen eine Impfleistung honoriert. Damit stehen die Hessen ganz gut da: In den meisten anderen Bundesländern bekommen sie dafür nur 5 Euro, in Bremen sogar nur 4,50 Euro. Doch selbst ein Honorar in Höhe von 6,50 Euro rechnet sich betriebswirtschaftlich nicht, heißt es in einem Rundschreiben der KV Hessen.
Wenn man die Kosten einer Arztpraxis wie Personaleinsatz und ärztliche Leistungen berücksichtige, müsste das Impfhonorar dreimal so hoch sein. Zu diesem Schluss kommt nach Informationen der KV ein Gutachten des Institutes für Gesundheitsökonomik (IfG) in München: Die betriebswirtschaftlichen Berechnungen des IfG basieren auf Basis der STIKO-Richtlinie. Das heißt, sie berücksichtigten bei einer Impfung auch den persönlichen, zeitlichen Einsatz eines Arztes.
Damit habe diese Begutachtung eine etwas andere Dimension als die Kalkulationsgrundlage bei anderen vertragsärztlichen Leistungen, heißt es bei der KV. Die seien zwar auch nach EBM kalkuliert, teilweise aber so stark pauschaliert, dass kaum noch ärztliche Leistungskomponenten definiert werden könnten. Ein Orientierungspunktwert von 3,5 Cent bedeute eine Minderhonorierung von 30 Prozent, so das Fazit der KV. Sie hat deshalb den Impfvertrag mit den Kassen Ende 2009 gekündigt. Nun ist er bis 30. Juni verlängert worden - die Kassen sollen nachbessern.