GKV-Spitzenverband kritisiert ärztlichen Beschluss zu AKR

NEU-ISENBURG (mn). Nach dem Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) reagieren jetzt die Kassen auf die Forderung der Ärzte.

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"Der GKV-Spitzenverband hat kein Verständnis dafür, dass die Vertragsärzte weiterhin nicht bereit sind, den gesetzlichen Auftrag zur Anwendung von Kodierrichtlinien bei der Dokumentation von Diagnosen vollständig umzusetzen", sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit Blick auf den VV-Beschluss.

Die Ärzteschaft nehme damit in Kauf, dass die Messung der Morbiditätsstruktur der Versicherten und ihre Veränderung künftig nicht mehr auf der Grundlage der ärztlichen Diagnosen erfolgen könne.

Jedoch bleibt der Verband der Krankenkassen optimistisch, was die Gespräche mit dem Vorstand der KBV betrifft. "Allerdings stellt sich die Frage, wie ernsthaft die Ärztevertreter überhaupt an dem Thema dran sind", sagte Lanz.

"Der GKV-Spitzenverband wird sich im Rahmen der von der Politik angekündigten Überprüfung der Honorarreform dafür einsetzen, dass bessere Datengrundlagen als die ärztlichen Diagnosen für die Ermittlung von vergütungsrelevanten Veränderungen des Behandlungsbedarfs herangezogen werden", so Lanz.

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