Nordrhein

KV muss sieben Millionen Euro nachzahlen

Fast vier Jahre lang waren die Individualbudgets in Nordrhein rechtswidrig. Jetzt hat die KV einen Vergleich vorgeschlagen: Den meisten Ärzten winken teils dicke Nachzahlungen.

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Etwas mehr als ein Münzstapel: Nachzahlungen von bis zu 480000 Euro können anfallen.

Etwas mehr als ein Münzstapel: Nachzahlungen von bis zu 480000 Euro können anfallen.

© Frog 974/fotolia.com

KÖLN (iss). Viele Ärzte, die gegen die Individualbudgets in Nordrhein Widerspruch eingelegt hatten, können mit einer Nachzahlung rechnen. Die KV Nordrhein (KVNo) hat die Honorarbescheide der betroffenen Ärzte neu berechnet.

Das war notwendig geworden, weil das Bundessozialgericht im Dezember 2011 die nordrheinischen Individualbudgets aus dem Zeitraum II/2005 bis IV/2008 für rechtswidrig erklärt hatte.

Der Grund: Sie hatten gegen die Vorgaben des Bewertungsausschusses zu den Regelleistungsvolumina verstoßen.

Daraufhin musste die KVNo rund 2500 Widersprüche von 500 Praxen bearbeiten. Nach der Neuberechnung muss sie manchen Ärzten bis zu 480.000 Euro nachzahlen.

Allerdings hat das Verfahren nicht nur Gewinner ergeben. Einzelne müssten bis zu 130.000 Euro zurückzahlen.

Schwierige Alternative: Neue Bescheide

Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, schlägt die KVNo allen Ärzten jetzt einen Vergleich vor. Danach erlässt sie keine neuen Bescheide. Sie schüttet den Ärzten, die sich nach der Neuberechnung besser stellen, den Differenzbetrag aus.

Bei den anderen verzichtet sie auf eine Rückforderung und übernimmt die Kosten der juristischen Auseinandersetzung.

"Wenn wir neu bescheiden würden, müssten wir einen neuen HVM erstellen", sagt Justiziar Dr. Horst Bartels. Es wäre kurzfristig nicht möglich, das EDV-technisch für jedes einzelne Quartal umzusetzen.

"Ich denke, der Vergleich ist ein gangbarer Weg." Die KVNo befindet sich darüber in Gesprächen mit den Ärzten oder ihren Anwälten.

Bartels schätzt, dass zwei Drittel der Ärzte, die Widerspruch eingelegt hatten, von der Neuberechnung profitieren.

Die ganze Angelegenheit wird die KVNo voraussichtlich rund 8,5 Millionen Euro kosten - rund sieben Millionen Euro an Honoraren, der Rest sind Kosten.

Vergleich sinnvoller als Klage

Der Kölner Rechtsanwalt Uwe Hohmann, der die Klage gegen die KV geführt hatte, empfiehlt seinen Mandanten, den Vergleich anzunehmen. "Es gibt keinen Grund, an dem Berechnungsverfahren zu zweifeln", sagt er.

Zwar hätte die KV nach seiner Einschätzung gar nicht das Recht, Geld von den Ärzten zurück zu fordern. "Es gilt das sogenannte Verböserungsverbot."

Dennoch sei die Annahme des Vergleichs sinnvoller als eine Klage gegen die KV. "Wir sind froh, dass wir das Kapitel erfolgreich abschließen konnten", sagt Hohmann.

Als Gewinner der Neuberechnung sind nach seinen Angaben die Ärzte hervorgegangen, die im Vergleich zur Fachgruppe eine höhere Fallzahl und ein größeres Punktzahlvolumen hatten, das über das Individualbudget gekürzt wurde.

Kollegen, die das Individualbudget fast punktgenau getroffen hatten, müssten nach Auffassung der KV dagegen zurückzahlen.

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