Reform

Die Kernziele des neuen Hausarzt-EBM

Die Honorarpolitik steht vor einem Paradigmenwechsel: Weg von der Pauschalierung hin zu einer Vergütung, die wieder stärker morbiditätsbedingte Leistungsunterschiede widerspiegelt.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh und Helmut LaschetHelmut Laschet Veröffentlicht:
Schmieden im Doppelpack die nächste EBM-Reform: Regina Feldmann und Andreas Köhler.

Schmieden im Doppelpack die nächste EBM-Reform: Regina Feldmann und Andreas Köhler.

© Wawarta

BERLIN. Hausärzte können voraussichtlich ab dem vierten Quartal je nach Leistungsspektrum und KV-Bezirk mit einer nicht unerheblichen Honorarverbesserung rechnen.

Ursächlich dafür ist, dass nach der gegenwärtig geltenden Vergütungssystematik mit ihren ausgeprägten mengenbegrenzenden Reglementierungen über die Abrechnung von Punktzahlen und Behandlungsfällen die in den Hausarzttöpfen vorhandenen Finanzmittel nicht in vollem Umfang abgerufen werden können.

Aufgrund der Vereinbarungen über die Morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen und deren Anstieg hat sich bundesweit eine Reserve von 1,3 Milliarden Euro gebildet, die ohne Korrekturen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab weiter steigen würde, ohne dass sie den Ärzten zufließen könnte.

Morbiditätsbezug stringenter fassen

Währungsreform für Orientierungswert

Mit dem für den 1. Oktober 2013 geplanten Inkrafttreten des neuen Hausarzt-EBM will die KBV eine Währungsreform für den Orientierungspunktwert realisieren.

Er soll dann – in Anlehnung an honorarpolitische Zielsetzungen aus der D-Mark-Ära (ein Punkt gleich zehn Pfennig!) – bei zehn Cent liegen.

Entsprechend werden dann die Punktzahlen je Leistung umgerechnet. (HL)

Die höchsten Reserven, so KBV-Vorstand Regina Feldmann im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung", schieben die KVen in Bayern und Baden-Württemberg vor sich her, nur in geringerem Umfang die KVen der neuen Bundesländer. Den Aussagen über die Geldreserven widersprachen KBV und die Südwest-KV.

Neben diesem finanztechnischen Handlungsdruck ist die KBV verpflichtet, auch Aufträge aus dem Versorgungsstrukturgesetz im Bewertungsausschuss umzusetzen: den Morbiditätsbezug im EBM stringenter zu fassen und förderungswürdige Leistungen zu definieren und zu bewerten.

Trotz einer stärkeren Differenzierung soll die Abrechnung nach einem neuen Hausärzte-EBM nicht bürokratischer werden, das Ziffern- Spektrum, werde übersichtlich bleiben. Vorgesehen sind:

› eine Versichertenpauschale, die stärker als bislang nach dem Alter der Patienten differenziert und daher die altersspezifische Morbidität besser abbildet,

› eine versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale,

› die Vergütung des hausärztlichen Gesprächs,

› die Honorierung mit einer Pauschale für die Behandlung von Patienten mit chronischen Krankheiten sowie

› eine neu konzipierte Vergütung für technikgestützte Leistungen.

Die wirtschaftliche Sicherung einer modernen Technik-Infrastruktur erfordert aus Sicht der KBV eine neuartige Kalkulation, die nicht mehr fallbezogen, sondern praxisbezogen ist.

Die Arbeitsleistung des Arztes soll dabei getrennt von den Kosten für die Vorhaltung einer technischen Mindestausstattung einer modernen Hausarztpraxis erfolgen.

Dazu gehören EKG, Langzeit-EKG,. Langzeit-Blutdruckmessung, Spirometrie, CW-Doppler, ABI-Messung, aber auch die technische Grundausstattung für die Kleinchirurgie.

Die Praxis-bezogene Betrachtung bei der Vergütung der technischen Vorhaltekosten hat zum Ziel, in der Fläche eine leistungsfähige technische Infrastruktur zu sichern.

Bleiben soll es bei der geplanten Differenzierung in typische und atypische Hausärzte. Zu den wichtigsten atypischen Leistungen, die auch Hausärzte erbringen, zählen dabei die Schmerztherapie, Akupunktur, psychotherapeutische Leistungen, Phlebologie, HIV-Schwerpunkt-Leistungen, spezifische onkologische Leistungen, die Diabetologie sowie die Substitutionstherapie.

Konsens über Eckpunkte bis Ende April

Nach Überzeugung von Regina Feldmann haben sich die Wogen um den neuen Hausarzt-EBM seit der letzten Vertreterversammlung geglättet.

Nahezu alle KVen - mit Ausnahme von Baden-Württemberg - sähen die Kritik am KBV-Konzept als ausgeräumt an.

Dass der Hausärzteverband in Opposition zur KBV-Honorarpolitik steht, wird bei der KBV als ein eher natürlicher Vorgang im Wettbewerb bewertet: Die im Kollektivvertrag ausgehandelten Zuwächse, die via neuem EBM den Hausärzten zuteil werden sollen, machen die Hausarztverträge nach Paragraf 73 b weniger attraktiv, vor allem jene, die auf Schiedsamtsentscheidungen unter Beachtung der gesetzlichen Restriktionen basieren.

Trotz der Verschiebung um drei Monate im Vergleich zum ursprünglichen Zeitplan, der bereits zum 1. Juli ein Inkrafttreten des neuen Hausärzte-EBM vorsah, bleiben die Entscheidungsschritte ambitioniert.

Bis Ende April will die KBV mit dem GKV-Spitzenverband einen Konsens über die Eckpunkte erreicht haben. Unter Beteiligung der KVen sollen dann Simulationsrechnungen stattfinden, die auch regional ausdifferenziert werden sollen.

Ob am Ende dann die zur Verfügung stehenden Gesamtvergütungen und die vorhandenen Überschüsse passend sind, um einen neuen, leistungsbezogenen EBM zu finanzieren, müsste spätestens im Juli feststehen.

Lesen Sie dazu auch: EBM-Reform: Debatte über Honorarreserve in KVen Facharzt-EBM: Erster Reformschritt kommt zum 1. Juli 2013

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