Hessen

Das steckt im AOK-Hausarztvertrag

Seit Jahresanfang hat die AOK Hessen einen Hausarztvertrag. Aber wie verhalten sich Aufwand und Ertrag eigentlich zueinander? Wir haben uns die Details angesehen.

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:
Seit Jahresbeginn gibt es auch in Hessen einen AOK-Hausarztvertrag.

Seit Jahresbeginn gibt es auch in Hessen einen AOK-Hausarztvertrag.

© kpa-Royal / [M] Stepan Thomaier

NEU-ISENBURG. Seit dem 1. Januar gibt es in Hessen den AOK-Hausarztvertrag, in den sich die fast 3000 hessischen Hausärzte einschreiben können. Versorgungs- und vergütungswirksam wird der Vertrag ab dem aktuell laufenden Quartal.

Doch manche Praxischefs sind skeptisch. Lohnt es sich finanziell, Patienten dafür einzuschreiben, oder ist die bisherige Abrechnung mit der KV lukrativer?

In den allermeisten Fällen wird sich die Teilnahme lohnen, verspricht der Vorsitzende des Hessischen Hausärzteverbandes, Dr. Dieter Conrad. Denn ausgehandelt ist ein Plus von 20 Prozent auf die KV-Honorare.

Die Verträge zur HzV werden gesondert abgegolten: Die Gesamtvergütung aller hessischen Hausärzte wird um die im Rahmen der HzV-Verträge erbrachten Leistungen bereinigt.

Fallwert wahrscheinlich 65 Euro

Deshalb rät Conrad von Beispiel-rechnungen ab. Weder der Vergleich der Honorare für einzelne Patienten oder Patientengruppen, noch ein simulierter Vergleich der KV-Abrechnung eines Quartals mit dem der zukünftigen HzV-Abrechnung sei zielführend.

"Ob tatsächlich 20 Prozent mehr bei dem einzelnen Hausarzt ankommen wird, können wir alle heute noch nicht sagen. Nach ein bis zwei Abrechnungsquartalen werden wir einen Überblick haben."

Conrads Prognose: Es werden zwar nicht die 88 bis 90 Euro, die in Baden-Württemberg erwirtschaftet werden, ein Fallwert von etwa 65 Euro ist seiner Meinung aber wahrscheinlich.

Wer zögert, dem empfiehlt Conrad: "Probieren Sie es doch mit 20 Patienten aus und schauen Sie, wie viel Honorar sie am Ende des Quartals bekommen."

Hausarzt Dr. Bernd Alles aus Großenlüder bei Fulda möchte dagegen sehr wohl vor dem Beitritt zum Hausarztvertrag berechnen, wie er damit fährt. "Ein Blindflug in ein solches Honorarmodell kann fatale Folgen haben", sagt der Kolumnist der "Ärzte Zeitung".

Bei der Entscheidung für oder gegen die Teilnahme sollte sich der Blick von Hausärzten jedoch nicht nur auf die Vergütung, sondern auch auf die Pflichten richten: Die Teilnahme am AOK-Vertrag ist an besondere Anforderungen geknüpft.

Dazu gehören eine apparative Mindestausstattung sowie Zusatzsprechstunden für Berufstätige. Eingeschriebenen Versicherten wird zugesagt, dass sie maximal 30 Minuten warten müssen.

Eine weitere Voraussetzung: Die teilnehmenden Ärzte müssen an strukturierten Qualitätszirkeln, insbesondere zur Arzneimitteltherapie teilnehmen und Fortbildungen zu hausarzttypischen Versorgungsfeldern absolvieren.

Aufwand hält sich in Grenzen

Hausärzte, die der Aufwand durch den neuen Vertrag der AOK abschreckt, beruhigt Conrad: "Wer schon an den bisherigen Hausarztverträgen mitgemacht hat, hat keinen Mehraufwand." Kosten entstehen allerdings für die zum Vertrag passende Software.

Conrad zufolge hängen sie sehr stark davon ab, für welche IT-Lösung sich eine Praxis entscheidet. Die Software-Pakete sind teilweise kostenlos zu haben, bei höheren Ansprüchen können sie bis zu 600 Euro pro Modul kosten.

Die monatlichen Kosten können ebenfalls stark schwanken, Conrad spricht von 0 bis 35 Euro pro Monat. Mit zwei großen Softwarehäusern hat der Hausärzteverband Sonderangebote für den Start des HzV-Vertrags ausgehandelt. Sie sind bis zu etwa 50 eingeschriebenen Patienten umsonst, erst dann müssen Arztpraxen dafür bezahlen.

Auf jeden Fall lohnend wird die HzV nach Aussage des Hausärzteverbandschefs für Hausärzte mit vielen chronischen und multimorbiden Patienten. Nicht attraktiv dagegen ist die Teilnahme für Praxen, die extrem hoch abrechnen.

"Wer 100 Prozent der möglichen GKV-Gebührensätze abrechnet und eine voll rationalisierte Praxis hat", der fährt definitiv besser mit der bisherigen Lösung. "Diese Praxen können mit der HzV nicht gewinnen. Aber das sind nur wenige", da ist sich Conrad sicher.

Besuche sind pauschal abgegolten

Die Honorare für Hausbesuche in Hessen (EBM 01410 / 21,03 Euro), Mitbesuche (01413 / 10,51 Euro) und für dringende Heimbesuche (EBM 01415 / 54,15 Euro) fallen mit dem AOK-Hausarztvertrag unter den Tisch.

Hausbesuche sind in der Grundpauschale von 40 Euro pro Quartal pro Patient (plus Chronikerpauschalen zwischen 17 und 39 Euro, je nach Betreuungsaufwand) bereits inbegriffen.

Ärzte, die ihren Praxisschwerpunkt in der Betreuung von Besuchspatienten haben, sollten daher diese Patienten nicht in den Hausärztevertrag einschreiben. Ärzte, die sich auf Akupunktur spezialisiert haben, werden ebenfalls nicht von den HzV-Verträgen profitieren.

Conrad gibt allerdings zu bedenken: "Mit dem neuen EBM kann Akupunktur sowieso bald nicht mehr gesondert abgerechnet werden." Conrad zufolge handelt es sich bei Akupunktur um ein Nischenprodukt.

"Nur ganz wenige Praxen haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt." Wichtig ist dem hessischen Hausärztechef: "Die Teilnahme am Hausärztevertrag ist freiwillig, niemand muss mitmachen."

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