Plausi-Prüfung

Aufsicht weist KV in die Schranken

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Prüfung mit zweierlei Maß: Einige KVen haben in der Vergangenheit für angestellte Ärzte strengere Kriterien bei der Plausi-Prüfung angelegt als bei Niedergelassenen. Jetzt wurde erneut eine KV deswegen in die Schranken verwiesen.

BERLIN. Angestellte und niedergelassene Ärzte müssen in der Plausibilitätsprüfung prinzipiell gleichbehandelt werden. Will eine KV davon abweichen, muss sie das vorher ankündigen. Das hat nach der bayrischen Rechtsaufsicht auch die Berliner Aufsichtsbehörde festgestellt.

Einige KVen, darunter Berlin, haben für angestellte Ärzte das Aufgreifkriterium von regulär 780 Stunden pro Quartal auf 520 Stunden gesenkt. Sie begründeten das unter Verweis auf Paragraf 8a der Plausi-Richtlinie damit, dass sie die Arbeitszeiten der Angestellten prüfen müssten.

Als Arbeitszeit wurden bei Angestellten 40 Wochenstunden, bei Niedergelassenen 60 Wochenstunden zugrunde gelegt.

Die Senatsgesundheitsverwaltung von Berlin hat nun festgestellt, dass die Anwendung des Aufgreifkriteriums von 520 Stunden pro Quartal bei allen angestellten Ärzten "nicht auf diese Rechtsgrundlage gestützt werden" könne.

Anwenden lässt sich die 520-Stundengrenze der Berliner Behörde zufolge allenfalls als zusätzliches Aufgreifkriterium gemäß Paragraf 9 der Plausi-Richtlinie. Das müsse aber vorher veröffentlicht werden.

MVZ sehen sich bestätigt

"Für Ärzte muss vorab erkennbar sein, welche Aufgreifkriterien im Rahmen der Plausibilitätsprüfungen angewandt werden", heißt es im Schreiben der Aufsicht an die KV Berlin.

Weil eine Veröffentlichung nicht erfolgt sei, sei das Vorgehen der KV Berlin "aktuell nicht möglich". Die KV war bis Redaktionsschluss am Donnerstagnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren (BMVZ) sieht sich dadurch erneut bestätigt. "Die Senatsverwaltung unterstützt damit unsere Auffassung, dass so nicht verfahren werden kann", sagte BMVZ-Chef Dr. Bernd Köppl.

Vorher hatte bereits das Bayrische Gesundheitsministerium ähnlich argumentiert wie die Berliner Behörde. Die KV Bayerns hat die entsprechenden Plausibescheide daraufhin zurückgenommen und die Prüfungen eingestellt.

"Wir hoffen, dass die KV Berlin ähnlich wie die KV Bayerns diese Prüfungen so nicht mehr vornimmt und bisher ergangene Bescheide zurücknimmt", sagte Köppl. (ami)

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