Expertentipp zum neuen EBM
Chroniker erinnern!
Der neue EBM kommt. Was Ärzte jetzt brauchen, ist ein funktionierendes Erinnerungssystem, damit durch die komplexen Regeln bei Chronikern kein Geld verloren geht.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Ab dem 1. Oktober dieses Jahres gibt es neue Spielregeln für Ärzte. Dann tritt der überarbeitete Hausarzt-EBM zur Abrechnung der Behandlungsleistungen bei Kassenpatienten in Kraft. Viele Ärzte bereiten sich derzeit in Abrechnungsseminaren, die landauf, landab veranstaltet werden, auf die Umstellung vor.
Das IFU-Institut lud vor Kurzem nach Neu-Isenburg ein, zum EBM-Seminar "Die große Hausärzte-EBM-Reform 2013" mit dem Abrechnungsexperten und Allgemeinarzt Dr. Dr. Peter Schlüter.
"Ärzte müssen betriebswirtschaftlicher denken, denn die Schrauben werden angezogen. Außerdem werden manche Abrechnungsregeln, zum Beispiel bei den Chronikern, komplexer", lässt Schlüter die Zuhörer wissen.
Der Experte rät jeder Praxis, vor dem 1. Oktober eine Aktionsliste zu erarbeiten, um vorbereitet zu sein.
"Kontinuierlich" wird neu definiert
Die Änderungen zum 1. Oktober:
› Die Versichertenpauschale wird stärker nach dem Alter unterschieden (03000)
› Das ausführliche hausärztliche Gespräch bei lebensverändernder Erkrankung wird einzeln vergütet (03230)
› Neue Pauschale für das Vorhalten von Strukturen (03040)
› Chronikerzuschlag wird neu geregelt (03220 u. 03221)
› Neue Leistungen in Geriatrie und Palliativmedizin
Ein Punkt auf dieser To-do-Liste sollte das Recall-System - also das Wiedereinbestell-Management - der Praxis betreffen. "Es wird in Zukunft immer wichtiger, um Honorarverlusten entgegenzuwirken", so Schlüter.
Deutlich wird das bei der Abrechnung der neuen Chronikerpauschalen (EBM-Nummern 03220 und 03221): Entscheidend ist ab dem 1. Oktober eine kontinuierliche ärztliche Behandlung, die nach neuem EBM anders definiert wird als bisher: "Mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal in mindestens drei der letzten vier Quartale in derselben Praxis, wegen derselben Erkrankung", erklärt Schlüter. In zwei von den drei Quartalen sei zudem ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) vonnöten.
Wird ein Patient also nicht rechtzeitig an einen - medizinisch sinnvollen - Arztbesuch erinnert, dann könne die Leistung bei diesem Patienten nicht nur ein Quartal nicht angesetzt werden, sondern gleich über mehrere Quartale.
Neu ist auch, dass je nach Anzahl der Kontakte unterschiedliche Chronikerpauschalen gelten. Die Chronikerpauschale I (EBM-Nr. 03220) mit einem persönlichen APK wird mit 13 Euro angesetzt.
Bei zwei oder mehr APK ist die Chronikerpauschale II (03221, 15 Euro) abrechnungsfähig. Aufwendig wird die Abrechnung der Chronikerpauschalen bei Praxiswechslern: "Hier muss bei der vorher konsultierten Praxis nachgefragt werden, wie die Kontakthäufigkeit vorher war", erläutert Schlüter.
Auch an Vorsorge erinnern
Diese Dokumentationsleistung ist in der Abrechnung später mit einer eigenen EBM-Nummer nachzuweisen. Die KVen haben diese allerdings noch nicht bekannt gegeben.
Ein gutes Erinnerungsmanagement für Chroniker sei jedoch nicht das einzige Einsatzfeld für Recall. Patienten sollten auch an die Gesundheitsvorsorge erinnert werden. Schlüter: "Die Patienten kommen häufig nicht von selbst, sie sind auf eine Erinnerung angewiesen."
Weitere Infos und Rechenbeispiele: www.kbv.de/43707.html
Abrechnungsseminare von ifu: www.aerztewirtschaftsinstitut.de