Regress

Kampf auf allen Kanälen

Er sprang in die Bresche und hat daraufhin sein Budget gesprengt. Ein Hausarzt nahm die Versorgung psychiatrischer Patienten auf, als eine Neurologen-Praxis in der Nachbarschaft geschlossen wurde. Nun soll er 150.000 Euro Regress bezahlen. Er geht auch medial auf die Barrikaden.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Mit geballter Kraft: Ein Hausarzt aus dem Bergischen Land wehrt sich gegen einen Mega-Regress.

Mit geballter Kraft: Ein Hausarzt aus dem Bergischen Land wehrt sich gegen einen Mega-Regress.

© Kontrec / shutterstock.com

KÖLN. Ein Hausarzt aus dem Bergischen Land sorgt mit seinem Kampf gegen Arznei- und Heilmittelregresse für Aufsehen. Weil er die Forderungen, die sich bislang auf 150.000 Euro summieren, nicht hinnehmen will, hat sich Dr. Jörg Blettenberg aus Lindlar an die Öffentlichkeit gewandt.

Die Zeitungen aus der Region berichten über den Fall, das ARD-Magazin "Report" hat ihn aufgegriffen, auch Politiker haben sich des Themas angenommen.

"So wie man als Arzt behandelt wird, ist das doch die einzige Möglichkeit, die man hat, um sich zu wehren", sagt Blettenberg der "Ärzte Zeitung". Der Allgemeinmediziner ist mit Regressforderungen von 86.000 Euro für das Jahr 2009 und bislang 66.000 Euro für 2010 konfrontiert. Die Prüfung für 2010 sei noch nicht abgeschlossen, für 2011 habe eine begonnen, berichtet er.

"Für 2009 zahle ich seit einem Jahr jeden Monat 4000 Euro." Das tue zwar weh, diese Belastung könne er aber eine Zeit lang aushalten, sagt Blettenberg. "Wenn aber noch ein weiterer Regress hinzukommt, muss ich das Haus und die Praxis verkaufen und woanders neu anfangen."

Der Hausarzt versorgt auch Patienten in einer psychiatrischen Einrichtung, dem Haus Tannenberg in Gummersbach. Die rund 120 Bewohner litten alle an schwersten psychiatrischen Störungen, viele stünden unter Betreuung, berichtet er.

Sie wurden früher von einem niedergelassenen Neurologen-Ehepaar fachärztlich versorgt. Die Ärzte haben Ende 2008 ihre Praxis aber aus Altersgründen aufgegeben und keinen Nachfolger gefunden, berichtet Blettenberg. Er ist in die Bresche gesprungen - und hat sein Budget gesprengt. "Mir fehlen die Verdünner."

Heimpatienten gelten nicht als Praxisbesonderheit

Der Beschwerdeausschuss habe es abgelehnt, die Versorgung der Heimpatienten als Praxisbesonderheit anzuerkennen. Dem höheren Aufwand werde durch die Tatsache Rechnung getragen, dass die Bewohner als Rentner höhere Richtgrößen hätten, wurde dem Arzt mitgeteilt. "Aber nur 56 Prozent der Heimbewohner sind Rentner, die anderen sind Hartz IV-Empfänger."

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