Nordrhein

Grundversorger sind benachteiligt

Die Honorare im fachärztlichen Versorgungsbereich liegen in Nordrhein deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Gründe werden derzeit analysiert.

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DÜSSELDORF. Die Vergütungssituation der fachärztlichen Grundversorger in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat sich in den vergangenen Jahren verschlechtert.

Darauf hat der Vorsitzende des HVM-Ausschusses Dr. Frank Bergmann bei der KVNo-Vertreterversammlung in Düsseldorf hingewiesen.

Die Honorare im fachärztlichen Versorgungsbereich liegen in Nordrhein deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. "Insbesondere davon betroffen sind die grundversorgenden Arztgruppen, die hohe Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben", sagte Bergmann.

Die Gründe für die Entwicklung würden zurzeit gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung analysiert, sagte er.

Punktwert bei 3,7 Cent

Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Ein erstes Ergebnis ist, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (mGV) in der KV Nordrhein weitaus niedriger ist als der Bundesdurchschnitt.

Je Versichertem liegt die mGV um 18 Euro unter dem Durchschnitt. "Insgesamt werden zehn Prozent aller Leistungen von den Krankenkassen nicht vergütet."

Der durchschnittliche rechnerische Vergütungspunktwert im fachärztlichen Versorgungsbereich liegt für Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumina bei rund 70 Prozent des Orientierungswerts und beträgt 2,5 Cent, sagte er.

Der Punktwert in den ehemaligen Individualbudgets in Nordrhein lag dagegen bei 3,7 Cent. Die Folge: Bei Einführung der RLV ist bei allen RLV-Arztgruppen ein Umsatzverlust eingetreten.

Schere geht auseinander

Mit Ausnahme der Grundversorger konnten viele der übrigen Facharztgruppen ihren Verlust mit Leistungen außerhalb des RLV kompensieren beziehungsweise aufgrund von EBM-Vorschriften ihren Leistungsbedarf steigern, erläuterte Bergmann.

"Die Schere zwischen den Grundversorgern und den anderen hat sich immer weiter auseinander entwickelt."

Die KVNo will gegensteuern. Die Vertreterversammlung und der HVM-Ausschuss haben die Regelungen zu den Vorwegabzügen überarbeitet und vereinheitlicht, berichtete Bergmann.

"Dadurch freigesetzte Gelder fließen jetzt den Regelleistungsvolumina zu und führen damit auch bei den Grundversorgern zu höheren Fallwerten." (iss)

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