Hausärzte

Zusätzliches Honorar fließt über Vorhaltepauschale

Die Vorhaltepauschale für Haus- und Kinderärzte und die Pauschale für die Fachärztliche Grundversorgung sind zum 1. Januar aufgewertet worden. Dafür stellen die Kassen zusätzliches Geld zur Verfügung.

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Der Rotstift hat bei den Beschlüssen des Bewertungsausschusses nicht regiert. Vielmehr wurde konkretisiert, woher die jeweils 70 Millionen Zusatzhonorar für die haus- und fachärztliche Grundversorgung im EBM kommen sollen.

Der Rotstift hat bei den Beschlüssen des Bewertungsausschusses nicht regiert. Vielmehr wurde konkretisiert, woher die jeweils 70 Millionen Zusatzhonorar für die haus- und fachärztliche Grundversorgung im EBM kommen sollen.

© Gina Sanders / fotolia.com

NEU-ISENBURG. 70 Millionen Euro für die hausärztliche Grundversorgung und 70 Millionen Euro für die fachärztliche Grundversorgung: Mit den Beschlüssen des Bewertungsausschusses von Vertragsärzten und Krankenkassen ist kurz vor Weihnachten geklärt worden, wie das bei den Honorarverhandlungen für 2014 vereinbarte zusätzliche Geld an die Ärzte fließen soll.

Bei den Hausärzten läuft das über die Vorhaltepauschale (EBM-Nr. 03040 bzw. 04040 bei den Kinderärzten) und, wie bereits berichtet, bei den Fachärzten über die Pauschale für die Fachärztliche Grundversorgung (PFG).

Für die Vorhaltepauschale ist nach den Beschlüssen aus der 319. Sitzung des Bewertungsausschusses eine Aufwertung von bisher 140 Punkten auf 144 Punkte vorgesehen.

Damit ergibt sich bei der EBM-Nr. 03040/04040 inklusive des erhöhten Orientierungswertes vom ersten Quartal 2014 an ein Honorar von rund 14,58 Euro, statt bisher 14 Euro.

Bei 1000 Behandlungsfällen erhalten Haus- und Kinderärzte also in Zukunft 580 Euro mehr im Quartal.

Abschlag und Zuschlag künftig in Punkten statt in Prozent

Bei mehr als 1200 Fällen im Quartal je Vertragsarzt gibt es einen Zuschlag von 14 Punkten (statt bisher zehn Prozent) auf die Position, bei weniger als 400 Fällen ist nun ein Abschlag von 14 Punkten statt bisher zehn Prozent vorgesehen.

Die Zu- und Abschläge sollen die größenabhängigen Strukturen in Praxen abbilden - dieses werde durch die 14 Punkte ausreichend abgebildet, heißt es in der Begründung des Beschlusses, ein prozentualer Zu- oder Abschlag würde nach der Aufwertung der Ziffer demnach übers Ziel hinausschießen.

Durch die Aufwertung der Leistung, so haben die Vertragspartner berechnet, kommen die bei den Honoraren für 2014 zusätzlichen 70 Millionen Euro für die hausärztliche Grundversorgung zusammen.

Zur Erinnerung: Die EBM-Nr. 03040/04040 wird von der KV bei der Abrechnung automatisch zugesetzt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind - also keine neben der Position ausgeschlossene Leistungen abgerechnet werden.

Durch die Aufwertung der Leistung und den höheren Orientierungswert erhalten Ärzte, die die Vertreterpauschale nach der Gebührenordnungsposition 03010/04010 abrechnen von diesem Quartal an mit dem hälftigen Zuschlag der Nr. 03040/04040 ein zusätzliches Honorar von 7,29 Euro statt wie bisher sieben Euro. (ger)

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