Schleswig-Holstein

Probleme mit der Chronikerpauschale

Die Chronikerpauschale im neuen Hausarzt-EBM sorgt in Schleswig-Holstein für Missmut. Zehn Prozent der Abrechnungen korrigiert die Nord-KV - zu Lasten der Ärzte.

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Kontinuierlicher Kontakt: Das wird jetzt bei der Betreuung chronisch Kranker von Hausärzten eingefordert.

Kontinuierlicher Kontakt: Das wird jetzt bei der Betreuung chronisch Kranker von Hausärzten eingefordert.

© Yuri Arcurs / fotolia.com

BAD SEGEBERG. Viele Korrekturen, eingeschränkte Abrechnungsmöglichkeiten, mehr Bürokratie - die KV Schleswig-Holstein zieht ein negatives Fazit zum neuen Hausarzt-EBM. Nach Auffassung der Körperschaft gibt es "zahlreiche Konstruktionsfehler", die sich negativ auf die Versorgung auswirken.

Die KV stützt sich auf die Auswertung erster Abrechnungen. Die im Oktober in Kraft getretene Neuregelung führe insbesondere bei der Behandlung von chronisch Kranken zu eingeschränkten Abrechnungsmöglichkeiten und zusätzlicher Bürokratie.

"Nach dem derzeitigen Stand werden wir in fast jedem zehnten Fall eine für den Arzt nachteilige Abrechnungskorrektur vornehmen müssen", sagte KV-Chefin Dr. Monika Schliffke.

Grund dafür: chronisch kranke Patienten müssen die jeweilige Praxis schon in den vorherigen Quartalen aufgesucht haben. Wechselt ein Patient seinen Hausarzt oder sucht einen neu niedergelassenen Kollegen auf, benachteiligt dies den neu in Anspruch genommenen Arzt massiv und kann zur Absetzung der Chronikerpauschale führen.

Schliffke dazu: "Wie wir das in Zeiten mit Nachwuchsproblemen unseren Ärzten erklären sollen, bleibt ein Rätsel". Die Abrechnung zeige auch, dass die abrechenbare Leistungsmenge deutlich sinke.

Damit, so Schliffke, stelle die Reform die Hausärzte schlechter als zuvor und erreiche das Gegenteil dessen, was angekündigt war. Die Nord-KV hatte schon vor Einführung des neuen Hausarzt-EBM vor negativen Folgen der neuen Vergütungsordnung gewarnt und in Berlin vergeblich auf Korrekturen gedrungen.

"Die KV hat keinen Ermessensspielraum bei der Umsetzung der Regelung", heißt es. Allerdings bekommen die von Korrekturen betroffenen Ärzte in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben und eine Patientenliste der relevanten Fälle. Die Ärzte können anhand der Liste die Fälle mit Chronikerpauschale prüfen, bei denen die KV keine kontinuierliche Behandlung feststellen konnte.

Liegt in diesen Fällen ein Wechsel des Hausarztes oder der Betriebsstättennummer (Neupraxen) bei kontinuierlicher Behandlung vor, können die Ärzte diese Fälle nachträglich noch mit der Leistungskennzeichnung "H" (03220H, 03221H, 04220H) versehen und damit die Abrechnung für das 4. Quartal 2013 noch verbessern. (di)

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