Abrechnungstipp

Zusatz-Honorar durch Telefonsprechstunde

Ärzte erhalten im Grunde nur für das erste persönliche Gespräch mit dem Patienten im Quartal eine Vergütung. Mit einer Telefonsprechstunde lässt sich aber zusätzliches Honorar erwirtschaften - auch ganz bequem vom Café aus.

Von Peter Schlüter Veröffentlicht:
Wenn Patienten anrufen, wird die Praxis weniger belastet als beim direkten Kontakt.

Wenn Patienten anrufen, wird die Praxis weniger belastet als beim direkten Kontakt.

© ISOK°-photography / fotolia.com

Ein ärztliches Honorar erhalten die Kassenärzte im Grunde nur noch für den ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) im Quartal. Dies in Form der Versichertenpauschale (hausärztlicher Versorgungsbereich) bzw. der Grundpauschale (fachärztlicher Versorgungsbereich).

Weitere Patientenkontakte, Beratungen, Patientenführung, Aufklärungsgespräche, Gespräche mit Verwandten oder Angehörigen u.s.w., sind als solches nicht mehr abrechnungsfähig.

Es gibt für Hausärzte nur wenige Ausnahmen, etwa das hausärztliche Gespräch von mindestens 10 Minuten, das im Oktober 2013 in den hausärztlichen Versorgungsbereich aufgenommen wurde.

Außerdem gibt es mittlerweile den Betreuungskomplex in der Geriatrie sowie den "großen" Chronikerzuschlag, bei dem es für den zweiten Kontakt etwas mehr als zwei Euro zusätzlich gibt.

Mit Telefonsprechstunde lässt sich das Leben in der Praxis entschleunigen

Aus Honorargesichtspunkten bekommen Sie also nur in einigen Fällen für einen weiteren Kontakt zusätzliches Honorar. Es sei denn, Sie können in Ihrem Fachbereich diesen APK mit einer berechnungsfähigen Leistung koppeln.

Dann würde sich für Sie im fachärztlichen Versorgungsbereich an dieser Stelle sofort eine organisatorische Frage ergeben. Haben Sie Ihre MitarbeiterInnen in diese Richtung schon geschult?

Das Motto könnte hier lauten: "Zum Chef kommt nur, wer auch eine abrechnungsfähige Leistung auslöst!" Sicherlich etwas provokativ, aber durchaus eine Überlegung wert. Das machen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Banker auch nicht anders.

Stellen Sie sich doch einmal die Frage, ob denn jede Beratung, jedes Patientengespräch, jede Besprechung, die Sie täglich mehrfach durchführen, wirklich in Ihrem Sprechzimmer stattfinden muss.

Was spricht dann eigentlich gegen eine Telefonsprechstunde? "Dafür bekomme ich ja auch kein zusätzliches Honorar", werden Sie jetzt sagen. Richtig! Dafür aber mehr Zeit. Mehr Zeit, da der Patient, den Sie telefonisch beraten, nicht die gesamte Logistik Ihrer Praxis (Empfang - Begrüßung - Wartezimmer - Sprechzimmer - Empfang - Verabschiedung) in Anspruch nimmt.

Mit einer Telefonsprechstunde können Sie das Leben in Ihrer Praxis also etwas "entschleunigen", da im Tagesverlauf doch einige Patienten weniger direkt in Ihre Praxis kommen.

Nicht nur logistische Vorteile

Die Telefonsprechstunde bietet aber noch mehr Vorteile, außer der Zeitersparnis und dem logistischen Vorteil in der Praxis. Vielfach werden schon heute Patientenfragen am Telefon bearbeitet. Das jedoch in der laufenden Sprechstunde - und nicht nur das, auch im (besetzten) Sprechzimmer.

Das ist doch oft noch Alltag: Patient ruft an und möchte den Doktor sprechen. Der moderne Arzt ist ja dank Technik und eingefleischtem altruistischen Verhalten mit Mobiltelefon an jeder Stelle seiner Praxis und zu jeder Zeit erreichbar. Schnell wird das Gespräch durchgestellt und der Arzt unterbricht das gerade stattfindende Gespräch mit einem Patienten.

Das Signal für den anwesenden Patienten: Er muss glauben, dass der Anrufer, weil direkt vorgelassen, wohl wichtiger ist als er selbst. Außerdem unterbricht das Telefongespräch den Fluss der Sprechstunde, der Arzt kann sich weder dem Anrufer noch dem anwesenden Patienten mit voller Konzentration widmen. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Diskretion.

Wenn Sie zweimal pro Woche zum Beispiel eine spezielle Telefonsprechstunde anbieten (zum Beispiel Dienstag 11 bis 12 Uhr, Donnerstags 17 bis 18 Uhr) haben Sie dadurch natürlich keinen direkten zusätzlichen Umsatz. Sie haben aber sehr wohl die Möglichkeit, den Samstagvormittag dafür zu nutzen.

Die Vorteile der Samstag-Sprechstunde liegen auf der Hand:

- Sie müssen gar nicht in der Praxis sein, mit Handy geht das (fast) überall.

- Sie benötigen kein Personal.

- Sie erwirtschaften zusätzlichen Umsatz.

- Patienten werden es zu schätzen wissen, wenn Sie sich auch am Samstag um sie bemühen.

Der Kontakt mit einem Patienten am Samstag zwischen 7 und 14 Uhr ist mit der Nr. 01102 BMÄ/E-GO (101 Punkte, 10,23 Euro) berechnungsfähig.

Das gilt auch dann, wenn Sie als Arzt den Patienten wegen einer Befundmitteilung (Laborwerte, histologische Untersuchung, Röntgenergebnis oder ähnlichem) und der sich daraus ergebenden Konsequenz (Beratung), anrufen.

Genügend Ruhe fürs Gespräch

Organisatorisch können Sie hierzu die wichtigsten Unterlagen mit aus der Praxis nehmen und am Samstagmorgen die entsprechenden Patienten anrufen. Dazu können Sie durchaus auch in einem Café sitzen, Ihren Cappuccino trinken und nach und nach die Anrufe tätigen.

-Was müssen Sie bei der Berechnung der Nr. 01102 beachten?

- Zeitrahmen (Samstag 7-14 Uhr)

- Die Leistungsposition ist nicht für alleinige Befundmitteilungen zu berechnen. Es muss eine Beratung stattfinden.

- Es muss nicht der Patient anrufen, es kann auch der Arzt (oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Auftrag des Arztes) anrufen.

- Wenn Sie eine solche Telefonsprechstunde einführen und im Straßencafé telefonieren, müssen Sie natürlich auf Diskretion achten.

Dr. Dr. Peter Schlüter, Allgemeinmediziner in Hemsbach, hält seit mehr als zwei Jahrzehnten Seminare zu allen Themen rund um EBM und GOÄ. Er berät Praxen auch zu betriebswirtschaftlichen Fragen.

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