Familienbesuch
Nicht jeder GOÄ-Zuschlag wird halbiert
Werden auf einem Hausbesuch weitere Familienangehörige medizinisch versorgt, sollten Ärzte bei der Abrechnung aufpassen. Für den Mitbesuch gibt es nur den halben GOÄ-Zuschlag, allerdings kennt diese Regel Ausnahmen.