Tipps für die Abrechnung
Bei Hausbesuchen kein Geld verschenken!
Wenn Privatpatienten vom Hausarzt besucht und beraten werden, gilt es in der GOÄ, einige Ausschlüsse zu beachten. Aber nicht alle Beratungsleistungen sind ausgeschlossen. Es lohnt es sich, genau hinzuschauen.