Honorarverhandlungen

Werden die Ärzte bei der Preisentwicklung abgehängt?

Wenn die Honorarverhandlungen laufen, suchen sowohl der GKV-Spitzenverband als auch die KBV nach Argumenten für ihre Positionen. Mit ihrer Analyse zur Entwicklung des Orientierungswertes hat das Zentralinstitut vorgelegt.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Das Zi hat verglichen, wie der Orientierungswert im V ergleich zu den Oberarztgehältern gestiegen ist.

Das Zi hat verglichen, wie der Orientierungswert im V ergleich zu den Oberarztgehältern gestiegen ist.

© eyetronic / stock.adobe.com

BERLIN. 10,6543 Cent pro Punkt erhalten Vertragsärzte derzeit für Leistungen im EBM. Das sind rund sechs Prozent mehr als zu Beginn dieses Jahrzehnts, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)) Anfang der Woche ausgerechnet.

Um gute Vergleichswerte zu haben, hat das Zi die relative Entwicklung bei den Ärzten in Beziehung gesetzt zu den Lohnkosten bei Angestellten (Nominallohnindex), zur Entwicklung der Gehälter bei Oberärzten und zur Entwicklung des Bundesbasisfallwertes, der für Krankenhausleistungen relevant ist.

Das Ergebnis: Der Nominallohnindex ist zwischen 2010 und 2017 um knapp 19 Prozent gestiegen, die Tarife für Oberärzte um 15 Prozent, der Bundesbasisfallwert hat sich über die Jahre ähnlich entwickelt. Haben die Vertragsärzte im Vergleich zu den Oberärzten einen gewissen Nachholbedarf?

Forderungen hat das Zentralinstitut im Zusammenhang mit der Veröffentlichung keine gestellt, das ist auch nicht seine Aufgabe. Doch dürften die Zahlen bei den Verhandlungen über das Kassenarzthonorar, die in dieser und der kommenden Woche in ihre heiße Phase kommen, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf den Tisch gelegt werden.

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Schere zwischen Vertragsärzten und Oberärzten öffnet sich

Der Orientierungswert (OW) wird von den Vertragsärzten als der "Preis" für ärztliche Leistungen gesehen. Das Oberarztgehalt ist zugleich Referenzgröße für das Honorarniveau des EBM. Wenn also der Orientierungswert langsamer steigt als das Oberarztgehalt, dann könnte das gute Argumente für einen gewissen Nachholbedarf geben – die Schere zwischen Honorar für Vertragsärzte und dem Oberarztgehalt scheint sich zu öffnen.

Allerdings sieht das Gesetz vor, dass sich die Entwicklung des Punktwertes an den steigenden Praxiskosten orientieren soll. Und hier führen die Krankenkassen immer wieder mögliche Rationalisierungsgewinne der Ärzte, zum Beispiel durch technischen Fortschritt, an, die dazu beitragen, dass die Praxiskosten nach Meinung der Kostenträger langsamer steigen als zum Beispiel die Löhne für Medizinische Fachangestellte oder auch die Lebenshaltungskosten insgesamt (Inflation).

Mangelnde Transparenz

Zudem sollen Ärzte auch bei einer wachsenden Morbidität der Versicherten mehr Honorar erhalten. Das ist die Mengenkomponente der Honorierung – für mehr Honorar müssen Ärzte auch mehr arbeiten.

Das Institut des Bewertungsausschusses berechnet anhand der kodierten Diagnosen jedes Jahr die Veränderungsraten in den Regionen. Die auf Bundesebene erzielten Ergebnisse werden dann auf KV-Ebene in den regionalen Honorarverhandlungen an die Gegebenheiten vor Ort angepasst.

Die aktuellen Honorarberichte zeigen, dass die tatsächlichen Honorarsteigerungen höher ausfallen können, als zuvor vereinbart worden war. Transparent ist der Vorgang allerdings für die Ärzte nicht – zu komplex sind die Mechanismen der Honorarverteilung in den KVen.

Honorarplus

  • Preiskomponente: Die Entwicklung des Orientierungswertes (OW) ist Gegenstand der Honorarverhandlungen. Aktuell liegt der OW bei 10,6543 Cent.
  • Mengenkomponente: Berechnung des wachsenden Behandlungsbedarfs aufgrund der Morbidität und der Alterung der Bevölkerung. Das Institut des Bewertungsausschusses stellt Berechnungen dafür an.
  • Honorarsteigerungen kann es auch durch neue Leistungen oder durch Ausdeckelung von Leistungen geben.
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