Bewertungsausschuss
EBM-Reform kommt erst Anfang 2020
BERLIN. Die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) soll nun zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Die bereits angekündigte, aber bisher noch nicht terminierte Verschiebung wird aufgrund von Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes nötig, das zum 1. April in Kraft treten soll.
Es geht vor allem um Passagen im geänderten Paragrafen 87 Abs. 2 Satz 3 SGB V – um eine Nachjustierung der Bewertung der technischen Leistungen wegen vorgegebener Kostenstrukturen. Grundlage der Aktualisierung des EBM, so heißt es im Gesetzentwurf, sind grundsätzlich die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Daten der Kostenstruktur.
Ergänzend können Stichproben bei Vertragsärzten verwendet werden. Die Beratungen über die Änderungen – sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich sollen bis Ende September 2019 abgeschlossen sein. (ger)