Kommentar – Debatte um Leichenschau-Abrechnung

Nicht tot zu kriegen

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Die Diskussion um die Abrechnung der Leichenschau ist nicht totzukriegen. Aktuell poppt das Thema einmal mehr auf, weil Staatsanwälte in mehreren Bundesländern gegen Hunderte von Ärzten wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit dieser Leistung ermitteln.

Dass gerade diese Leistung, die GOÄ-Nr. 100, trotz der hohen damit verbundenen Verantwortung, mit 51 Euro Höchstsatz plus Wegegeld so schlecht bewertet ist, ärgert Ärzte seit Jahren.

Immer wieder ist auf Ärztetagen gefordert worden, eine Neubewertung der Leichenschau vor eine GOÄ-Novelle zu ziehen. Bisher gibt es nur die Zusicherung, dass die Leistung im Zuge der Novelle neu bewertet wird.

Doch eine gerechte Sache politisch zu verfolgen ist das eine, bei der Abrechnung nach einem Trauerfall „kreativ“ vorzugehen, etwas ganz anderes. Klar ist, dass geltendes Recht nicht gebogen werden darf. Ärzte per se zu kriminalisieren, ist aber auch wenig zielführend.

Jetzt kommt es darauf an, eine rechtssichere Lösung anzustreben, die in einer GOÄ-Reform mündet. Ärzten, die in der Regel eine emotionale Bindung zum Gestorbenen haben, könnte so eine zusätzliche Last von den Schultern genommen werden. Und das Thema Abrechnung der Leichenschau könnte endlich begraben werden.

Lesen Sie dazu auch: Leichenschau: Staatsanwälte ermitteln gegen Hunderte von Ärzten

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Urteil: Abrechnungsausschlüsse gelten auch arztbezogen

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