Schleswig-Holstein

Notdiensthonorar für Ärzte steigt

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BAD SEGEBERG. Die KV Schleswig-Holstein hat die Honorare für Bereitschaftsdienste erhöht. Ziel ist, mit den erhöhten Sätzen weiterhin auf Zwangsdienste verzichten und die Dienste ausschließlich mit Freiwilligen besetzen zu können.

In Zugzwang geraten war die KV, nachdem sie 2018 erstmals seit vielen Jahren in Flensburg zwischenzeitlich nicht mehr genügend freiwillige Ärzte für die Dienste gefunden und zugleich die Nachbar-KV in Hamburg ihre Honorare für die Bereitschaftsdienste deutlich angehoben hatte. Die schleswig-holsteinischen Kinderärzte waren überdies von Kollegen aus anderen Bundesländern kritisiert worden, weil sie an den Bereitschaftsdiensten für 50 Euro je Stunde teilgenommen hatten.

Seit Jahresbeginn beträgt das Stundenhonorar in den allgemein- und in kinderärztlichen Anlaufpraxen in Schleswig-Holstein nun 90 Euro je Stunde. An Feier- und Brückentagen wird der Stundensatz auf 130 Euro erhöht. Bei Distanzen von mehr als 15 Kilometern vom Praxissitz oder von der Wohnung aus wird außerdem eine Fahrtpauschale gezahlt.

Für die Dienste in den Fachbereichen HNO und Augenheilkunde werden 140 Euro je Stunde und an Feier- und Brückentagen 220 Euro gezahlt. Das Stundenhonorar in diesen Fachbereichen ist höher, weil damit auch die Nutzung der jeweiligen Praxisräume vergütet wird.

Im fahrenden Dienst beträgt das Stundenhonorar 65 Euro in der Uhrzeit zwischen acht und 24 Uhr, in den Nachtstunden 50 Euro. Hinzu kommen noch die Kontaktpauschalen: Drei Euro pro Patient in der Anlaufpraxis und 15 Euro je Patient im Fahrdienst (zwischen null und acht Uhr 50 Euro).

Laut KV können auch Ärzte teilnehmen, die sich noch in der Facharztausbildung befinden, wenn diese mindestens die Hälfte ihrer Weiterbildungszeit absolviert haben und sie Erfahrungen in Innerer Medizin und Chirurgie aufweisen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.

Der Hausärzteverband bezeichnete die Anhebung im „KV-Nordlicht“ als „richtig und unumgänglich“. Verbandschef Dr. Thomas Maurer kritisierte allerdings, dass die Mittel ausschließlich aus der Gesamtvergütung der Vertragsärzte kommen: „Hier stehlen sich die Kostenträger aus der Pflicht“, so Maurer. (di)

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