NRW-Ersatzkassen-Bilanz 2018

Wenige schwarze Abrechnungsschafe, aber hoher Schaden

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DÜSSELDORF. Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in Nordrhein-Westfalen muss allein an die Ersatzkassen rund 200 000 Euro zurückzahlen. Das MVZ hatte 2018 Leistungen von Ärzten abgerechnet, die diese nicht persönlich erbracht hatten. Die Ersatzkassen haben in dem Fall die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Von Ärzten und Zahnärzten verlangten die Kassen 2018 in drei Fällen insgesamt knapp 400.000 Euro zurück. Die weiteren Falschabrechnungen, zum Teil denselben Medizinern nachgewiesen: die Abrechnung von Fremd-Laborleistungen als Eigenleistungen, die Abrechnung von Vertretungsfällen als eigene Fälle und die unkorrekte Abrechnung von Impfkosten.

Nach Angaben der Landesvertretung NRW des Ersatzkassenverbands Vdek beliefen sich die Rückforderungen wegen Falschabrechnungen und Manipulationen im Gesundheitswesen im vergangenen Jahr auf mehr als 800.000 Euro, das waren 200 000 weniger als im Vorjahr.

Insgesamt haben die Kassen 49 Fälle überprüft, bei 28 Fällen erhärtete sich der Verdacht. Von diesen landeten 14 bei der Staatsanwaltschaft. Bei ambulanten Pflegediensten beliefen sich die Forderungen auf 190 000 Euro.

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Abrechnungsmanipulationen zu Lasten der Versicherten gehen“, sagt Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung. Es handele sich jedoch um Einzelfälle, der Großteil der Leistungserbringer rechne korrekt ab, betont er. (iss)

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