Radiologie

Ärzte verdienen mit Kontrastmitteln teils erheblich dazu

Nach Medienberichten über hohe Pauschalen für Radiologen beim Einkauf von Kontrastmitteln ist die Aufregung groß. Gab es Zuweisung gegen Entgelt? Gehen die Kassen wirtschaftlich mit den Versichertengeldern um? Deutlich wird aber auch: Den Radiologen ging es vor allem um die Therapiefreiheit.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Röntgenärzte unter Beschuss: Durch die pauschale Abrechnung von Kontrastmitteln mit den Krankenkassen können sie teils erheblich dazuverdienen.

Röntgenärzte unter Beschuss: Durch die pauschale Abrechnung von Kontrastmitteln mit den Krankenkassen können sie teils erheblich dazuverdienen.

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

BERLIN. Röntgenärzte können laut einem Medienbericht durch die pauschale Abrechnung von Kontrastmitteln mit den Krankenkassen teils erheblich dazuverdienen. In Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gebe es solche festen Pauschalen, berichten NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag).

Dies führe zu Gewinnen, da niedergelassene Ärzte Kontrastmittel für Computertomografen (CT) und Magnetresonanztomografen (MRT) zu deutlich niedrigeren Preisen kauften. So hätten Radiologen in Bayern Kontrastmittel für 760 Euro je Liter einkaufen können und 3900 Euro pauschal erstattet bekommen. Nicht zuletzt wurde der Verdacht geäußert, diese Gewinnspannen hätten Radiologen dazu verleitet, Leistungen mit Kontrastmitteln über den Bedarf hinaus auszuweiten.

Tatsächlich verbietet die Berufsordnung (Paragraf 31) Ärzten bekanntlich, sich „für die Verordnung oder den Bezug von Arzneioder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt (...) gewähren zu lassen“. Eine analoge Regelung gilt seit Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes im Strafgesetzbuch (Paragraf 299a StGb).

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche forderte denn auch umgehend am Freitag, dass anstelle der Pauschalen „Ausschreibungen für Kontrastmittel bundesweit gängige Praxis werden, weil dies bekanntlich den Einsatz von nicht unbedenklichen Kontrastmitteln halbiert“.

Lesen Sie dazu auch: Kontrastmittel-Abrechnung: AOK hinterfragt Radiologen-Vereinbarungen

Berufsverband wehrt sich: AOK und KVen wussten Bescheid

Das Dementi der Radiologen folgte auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ auf dem Fuße: Zum einen, so der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR), dürften „die Gewinnspannen unterschiedlich sein und nicht überall ein relevantes Ausmaß annehmen“. Vor allem aber führten die vielfachen Qualitätskontrollen in der Radiologie (SGB V, Plausibilitätsprüfungen, Abrechnungskontrollen), sowie bekannte potenzielle Nebenwirkungen dazu, dass „die Radiologen außerordentlich verantwortungsvoll mit der Kontrastmittel-Indikationsstellung umgehen. Ein anderer Umgang mit dem Kontrastmittel wäre unärztlich“, heißt seitens des BDR.

Außerdem hätten die Kassen „eine Differenz zwischen der Pauschale und dem Einkaufspreis wissentlich in Kauf genommen“. Die Radiologen hätten mehrfach bei AOK und KVen nachgefragt – diese hätten versichert, die Modelle seien legal. Der BDR habe das Pauschalen-Modell in der Mehrzahl der Bundesländer abgelehnt. 

Die KV Niedersachsen bestätigt in einer eigenen Stellungnahme, das Verfahren sei „rechtlich zulässig“. In Niedersachsen verhandele die KV gerade über die Fortführung der Vereinbarung. Dabei solle an der Pauschalerstattung als „bürokratiearmer Lösung“ grundsätzlich festgehalten werden.

Ausschreibung oder Therapiefreiheit?

Deutlich wird auf Nachfrage bei Radiologen, KVen und Krankenkassen, dass es bei den Vereinbarungen zu den Kontrastmitteln auch um die Therapiefreiheit geht: In den fünf benannten Ländern mussten die Bundesverbandsstrukturen „unter Zwang der AOK dem Pauschalenmodell zustimmen, um die Therapiefreiheit bei der Auswahl der Kontrastmittel am Patienten zu erhalten“, so der BDR. Und: In den elf Ländern ohne Pauschalen-Modell bestellten die Radiologen Kontrastmittel bei den Krankenkassen oder zugelosten Anbietern. Die Kassen rechneten dann mit den Herstellern ab. Die Radiologen hätten keinen Einfluss auf den Preis beziehungsweise die Kosten.

Auch das Bundesgesundheitsministerium erklärte, Vereinbarungen zu Kontrastmittel-Pauschalen seien nicht verpflichtend. Solche Verträge würden in der Regel zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern und mehreren Kassen geschlossen. Es gelte das Gebot, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssten. Bei Verstößen könnten die Aufsichtsbehörden der Kassen einschreiten.

Die Vereinbarungen über die Pauschalen für Kontrastmittel standen und stehen offensichtlich in allen Bundesländern auf dem Prüfstand – auch bereits vor den Medienberichten. So habe die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) sich bereits 2016 bei der Vereinbarung der Kontrastmittelpauschalen mit der KV Bayerns darauf verständigt, die Preisgestaltung der Pauschalen anhand der eingereichten Rechnungen zu überprüfen, schreibt die ARGE auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.

„Die aktuelle Auswertung der Zahlen belegt, dass Ärzte zu teils deutlich niedrigeren Preisen Kontrastmittel beziehen als von den Krankenkassen über die Pauschalen vergütet wird.“ Seit April liefen Verhandlungen über eine neue Vereinbarung.

AOK beklagt großes Transparenzdefizit

„Ziel ist es, künftig eine Vergütung auf Grundlage von Marktpreisen zu erreichen“, schreibt die ARGE. Auch die nordrheinischen Krankenkassen wollen nun den mit der KVNo abgeschlossenen Vertrag über die Pauschale überprüfen, sagt Matthias Mohrmann, Vorstand der in diesem Bereich für die GKV federführenden AOK Rheinland/Hamburg. „Wir werden den Sachverhalt überprüfen und überlegen, ob und wie wir den Vertrag weiterführen.“

Die gesetzlichen Kassen geben im Rheinland pro Jahr rund 40 Millionen Euro für Kontrastmittel aus. Die mit der KVNo vereinbarte Pauschale basiert nach Angaben von Mohrmann aus einer Mischkalkulation aus den unterschiedlichen Produkten der verschiedenen Anbieter. Zwischen den Produkten gibt es große Preisunterschiede, die Kassen wissen nicht, was die Radiologen tatsächlich verordnen. „Es gibt ein großes Transparenzdefizit“, betont er.

„Wir haben die Pauschale auf Basis der Informationen vereinbart, die uns zu dem Zeitpunkt vorlagen.“ Die Alternative dieser Lösung wäre nach seinen Angaben eine Ausschreibung mit dem Zuschlag für einen einzigen Hersteller gewesen. Welche Vielfalt der Lösungen bei der Verordnung von Kontrastmitteln möglich ist und um wie viel Geld es geht, zeigt die Antwort der AOK Nordost, die für die Kassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Kontrastmittel-Versorgung organisiert.

In Berlin werde der größte Teil der Kontrastmittel im Rahmen einer „exklusiven wirkstoffübergreifenden Ausschreibung ausgeschrieben“ und ein kleiner Teil in einem sogenannten Open-House-Verfahren mit vorgegebenen Preisen. Da die Umsetzung der letzten Ausschreibung erst seit Juni 2019 möglich sei, könne man aktuell nur Aussagen zu erwarteten Einsparungen treffen: „Demnach rechnen wir für den Bereich der gesamten GKV in Berlin mit jährlichen Einsparungen in Höhe von etwa 7,7 Millionen Euro“, so die AOK Nordost. (Mitarbeit: hom und iss)  

Wir haben den Beitrag zuletzt aktualisiert am 05.08.2019.

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