Kommentar zum Honorar

Extrabudgetäres zählt auch

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Auch nach der erstaunlich raschen Honorareinigung zwischen Ärzten und Krankenkassen bleibt die Einkommensentwicklung für Vertragsärzte im kommenden Jahr eine Wundertüte. Das Plus von 1,52 Prozent auf den Orientierungswert – nach 1,58 Prozent im Vorjahr – ist sicher nicht die Welt. Das gilt etwa im Vergleich zu den tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen für 2020: Im Öffentlichen Dienst beispielsweise gibt es zum 1. Januar 3,2 Prozent mehr.

Doch sollte darüber nicht vergessen werden, dass das Arzteinkommen eben nicht nur am Punktwert hängt, sondern auch an anderen Determinanten, zum Beispiel neue ärztliche Leistungen wie der Zuschlag zur Versichertenpauschale für Videosprechstunden ab Oktober. Oder die neuen Hausarzt-Vermittlungsfälle schon ab nächster Woche.

Die ganz große Unbekannte bleibt das extrabudgetäre Honorar. Wohlweislich haben KBV und Kassen in diesem Jahr keine Hausnummer zur vermuteten Erhöhung der außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) bezahlten Leistungen genannt. Die Auswirkungen des TSVG mit der Ausdeckelung vieler Behandlungsfälle – und ihrer unübersichtlichen Bereinigung – sind überhaupt nicht abschätzbar.

Wenn Ärzte auf das Angebot der Politik reagieren und Patienten diese Leistungen nachfragen, könnte das Honorarplus Ende 2020 deutlich höher ausfallen als 1,52 Prozent.

Lesen Sie dazu auch: Einigung: Gut eine halbe Milliarde Euro mehr Honorar

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

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