TSS-Zuschläge
Ministerium beanstandet TSVG-Beschlüsse
BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Beschlüsse des Bewertungsausschusses zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beanstandet.
In einem Punkt geht es um die Zuschläge für die TSS-Vermittlung bei U-Untersuchungen, die „gesetzlich so nicht vorgesehen seien“, so das BMG.
Darüber hinaus wurden weitere TSVG-Regelungen vom BMG mit einer Auflage versehen, teilt die KBV in ihren Praxisnachrichten mit.
Hier müssten KBV und GKV-Spitzenverband nachbessern. (ato)