TSS-Zuschläge

Ministerium beanstandet TSVG-Beschlüsse

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Beschlüsse des Bewertungsausschusses zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beanstandet.

In einem Punkt geht es um die Zuschläge für die TSS-Vermittlung bei U-Untersuchungen, die „gesetzlich so nicht vorgesehen seien“, so das BMG.

Darüber hinaus wurden weitere TSVG-Regelungen vom BMG mit einer Auflage versehen, teilt die KBV in ihren Praxisnachrichten mit.

Hier müssten KBV und GKV-Spitzenverband nachbessern. (ato)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“