Westfalen-Lippe

Haftpflichtgutachter haben soviel zu tun wie lange nicht

Eine Fehlerquote von annähernd 16 Prozent ermittelte 2012 die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen in Westfalen-Lippe. Insgesamt wurden 1022 Verfahren eröffnet.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Arztfehler oder nicht? Durch das Patientenrechtegesetz werden sich die Gutachter der Kammern mit dieser Frage wohl noch öfter befassen.

Arztfehler oder nicht? Durch das Patientenrechtegesetz werden sich die Gutachter der Kammern mit dieser Frage wohl noch öfter befassen.

© halbeskilo / fotolia.com

KÖLN. Die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe hatte 2012 deutlich mehr zu tun: Bei der Kommission gingen insgesamt 1541 Anträge ein. Das waren 8,1 Prozent mehr als 2011.

Für Dr. Marion Wüller, als Ärztin hauptamtlich in der Kommission tätig, kam die Entwicklung nicht überraschend.

"Wir gehen davon aus, dass die Diskussion über das Patientenrechtegesetz die Aufmerksamkeit für mögliche Behandlungsfehler erhöht hat." Das Gesetz wird auch künftig für ein steigendes Antragsaufkommen sorgen, erwartet sie.

Das Ausmaß werde auch davon abhängen, wie die Kassen dem Auftrag nachkommen, Versicherte beim Vorgehen gegen Behandlungsfehler zu unterstützen. Möglich sei, dass die Kassen ihre Medizinischen Dienste ausbauen und zunehmend eigene Gutachten erstellen.

155 Mal widersprachen Ärzte

Das wird die Bedeutung der Gutachterkommissionen aber nicht schmälern, schätzt Wüller. "Unsere Einrichtungen werden auch künftig ihren Stellenwert behalten."

Der Grund: Die Ausrichtung ihrer Gutachten ist weder einseitig medizinisch noch einseitig juristisch. "Es ist eine gute Lösung für die Patienten, dass Ärzte und Juristen gemeinsam zu einer Einschätzung kommen".

2012 haben Ärzte in 155 Fällen der Eröffnung eines Verfahrens bei der Gutachterkommission in Westfalen-Lippe widersprochen. Damit hatten sich diese Anträge erledigt, denn die Freiwilligkeit des Verfahrens ist im Statut der Kommission verankert.

"Das Verfahren macht nur Sinn, wenn sich beide Seiten außergerichtlich einigen wollen", betont die Ärztin. Schließlich sei das Ergebnis nicht verbindlich.

Die westfälisch-lippische Kommission hat vergangenes Jahr 1022 Verfahren mit einer inhaltlichen Entscheidung beendet, nachdem sie zwei ärztliche Gutachten eingeholt hatte.

In knapp 16 Prozent der Fälle erkannten die Gutachter einen für den Gesundheitsschaden kausalen Behandlungsfehler. Zum Vergleich: Bundesweit kamen die Gutachterkommissionen der Ärztekammern 2012 auf eine Quote von 25 Prozent.

81 Prozent keine Behandlungsfehler

In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle in Westfalen-Lippe - 829 oder 81 Prozent - stellte die Kommission keinen Behandlungsfehler fest.

Betroffen waren von den Entscheidungen 1176 Ärzte: 882 Klinikärzte und 294 Niedergelassene.

"Im Krankenhaussektor wurden Behandlungsfehler prozentual annähernd mit der gleichen Häufigkeit festgestellt wie in den Praxen niedergelassener Kolleginnen und Kollegen", heißt es im Jahresbericht der Kommission.

Bei den niedergelassenen Ärzten wurden Orthopäden mit 50 Fällen am häufigsten mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert, gefolgt von Internisten (43) und Hausärzten sowie Allgemeinchirurgen (je 35).

"Aufgrund eines vermeidbaren Behandlungsfehlers verstarben im Berichtszeitraum neun Patienten", heißt es.

Zehn Patienten erlitten bleibende, schwere Schäden, 60 Patienten leichte Schäden. Weitere 88 Patienten erlitten vorübergehende Schäden "mittlerer bis schwerer Stärke".

Fehlerschwerpunkte

Anlässe: Die häufigsten Erkrankungen, die 2012 in Westfalen-Lippe zum Antrag bei der Gutachterkommission führten, waren Gonarthrose (4,3 Prozent), Unterarmfraktur (3,1 Prozent) und Koxarthrose (2,6 Prozent).

Krankheiten: Die am häufigsten fehlbehandelten Krankheiten waren in den Praxen bösartige Neubildung Mamma (7,4 Prozent) und sonstige Spirochäteninfektionen (5,6 Prozent). In den Kliniken standen Gonarthrose (4,5 Prozent) sowie Hand- und Handgelenksfrakturen (3,8 Prozent) an der Spitze.

Fehlerarten: Die Diagnostik mit bildgebenden Verfahren (5,1 Prozent) und die allgemeine Diagnostik (4,1 Prozent) waren in den Praxen die häufigsten Fehlerarten. In den Krankenhäusern waren es Operationen (6,3 Prozent) und die Diagnostik mit bildgebenden Verfahren (3,5 Prozent).

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