Kunstfehler

Keiner hat alle Zahlen - und trotzdem sind sie aussagekräftig

Die am Montag vorgestellte Kunstfehlerstatistik 2013 der Bundesärztekammer hat die Diskussion um ein bundesweit einheitliches Fehlerregister neu entfacht.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Mindestens einmal im Jahr geraten Behandlungsfehler in den Fokus.

Mindestens einmal im Jahr geraten Behandlungsfehler in den Fokus.

© halbeskilo / fotolia.com

BERLIN. Mehr als 2200 Kunstfehler haben die dafür zuständigen Anlaufstellen bei den Ärztekammern vergangenes Jahr bei knapp 8000 Prüfungen festgestellt. Rund 3700 Fehler fand der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei seinen gut 14.500 Prüfungen. Wie viele Fehler insgesamt passieren, weiß keiner genau. Daran gibt es immer mehr Kritik.

Ein nationales Register für Behandlungsfehler fordert unter anderem die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Außerdem wünscht sich die Stiftung, dass Behandlungsfehler je nach Einrichtungen einzeln veröffentlicht werden, so Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Die Menschen wollen wissen, was vor Ort los ist".

Auch die Gesundheitsexpertin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink hat die Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik der Ärztekammern am Montag zum Anlass für die Forderung nach einem Gesamtüberblick genommen.

"Die Statistik der Schlichtungsstellen bildet nur die Spitze des Eisbergs ab. Die Bundesregierung muss für mehr Transparenz und Zusammenführung diverser Erhebungen sorgen", forderte Klein-Schmeink.

Auf Ablehnung stößt die Forderung nach einem zentralen Register bei der Ärzteschaft nicht. "Dann hätten wir einen Gesamtüberblick", so Dr. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.

Geschätzt gibt es seinen Angaben zufolge jährlich rund 40.000 Fälle von Behandlungsfehlern. Doch diese Zahlen beruhen auf Hochrechnungen. Statistiken führen laut Crusius nur die Kammereinrichtungen, der MDK und die Haftpflichtversicherer, nicht aber die Gerichte.

"Wir Ärzte wissen, wo es zwickt"

Diese Zahlen dürften jedoch nicht einfach addiert werden, warnt Rechtsanwalt Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Denn es gebe viele Überlappungen zwischen den einzelnen Statistiken. Neu weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Zahlen der Schlichtungsstellen nicht repräsentativ seien und nur einen kleinen Ausschnitt abbildeten.

Darauf, dass sie dennoch neutral und nicht von den Interessen der Ärzteschaft gefärbt sind, legt der Vorsitzende dieser Schlichtungsstelle, Professor Walter Schaffartzik, großen Wert.

Die Gutachter müssten Ärzte sein, weil medizinischer Sachverstand unabdingbar sei, um festzustellen, ob ein Schaden im Einzelfall auf einen Kunstfehler oder eine sogenannte schicksalhafte Komplikation zurückgeht. Jedes Gutachten wird laut Schaffartzik durch einen zweiten Gutachter geprüft. Der Satz von den Krähen, die einander kein Auge aushacken, gelte hier nicht.

Als Beleg dafür betrachtet Schaffartzik, dass die Fehlerquoten des MDK und der Schlichtungsstellen sich 2013 angenähert haben. Beide Anlaufstellen bestätigten etwa ein Viertel der Behandlungsfehlervorwürfe, die sie untersuchten.

Genau genommen waren es beim MDK mit gut 25 Prozent sogar etwas weniger als bei den Schlichtungsstellen mit einer Rate von 28,3 Prozent bestätigter Fehler. Auch Schaffartzik fände eine Gesamtdatenbank für Behandlungsfehler prinzipiell gut. "Aber es ist noch nicht klar, worin der Vorteil liegen wird. Wir Ärzte wissen, wo es zwickt".

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