Gutachten
Keine Arzthaftung bei öffentlicher Beauftragung?
Geben Ärzte als Sachverständige ein fehlerhaftes Gutachten ab, müssen sie dafür jedenfalls dann nicht haften, wenn die Begutachtung von einer öffentlichen Körperschaft in Auftrag gegeben wurde. So sah es kürzlich das Oberlandesgericht Koblenz.