Zahnarztfehler

Schlichtungsstellen ohne Transparenz?

Die Schlichtungsstellen der Zahnärzte kommen beim Votum der Verbraucherschützer nicht gut weg.

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KÖLN. Die Verbraucherzentralen sehen bei den Schlichtungsstellen der Zahnärzte noch Luft nach oben. Die Schlichtungsstellen könnten eine gute Lösung für Patienten sein, die Informationspolitik der einzelnen Zahnärztekammern über diese Angebote für Patienten sei aber sehr uneinheitlich, auch bei den Kosten gebe es zwischen den Körperschaften große Unterschiede. So urteilt das Team "Kostenfalle-Zahn", ein gemeinsames Projekt der Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Die Verbraucherschützer haben die Internetangebote der Landeszahnärztekammern daraufhin untersucht, ob und wie Patienten dort über die außergerichtlichen Schlichtungsangebote informiert werden. "Es wird den Patienten nicht immer leicht gemacht herauszufinden, an wen sie sich wenden müssen", kritisiert Projektleiterin Tanja Wolf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei manchen Kammern fänden sich aus Sicht der Verbraucher wichtige Informationen nicht direkt auf der Website, sondern nur in den Schlichtungsordnungen, berichtet sie.

Laut dem Team "Kostenfalle-Zahn" bieten die Kammern in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Nordrhein und Westfalen-Lippe keine Schlichtungsstellen an. Denn auf den jeweiligen Websites findet sich kein entsprechender Hinweis. Dort könnten sich Betroffene an die Patientenberatungsstellen wenden, empfehlen die Verbraucherschützer.

Die Behauptung, dass es in Nordrhein keine Schlichtungsstelle gebe, ist falsch, betont dagegen die Landeszahnärztekammer Nordrhein auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung". Natürlich biete man den Patienten – wie gesetzlich vorgesehen – beim Verdacht auf einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler eine Schlichtung an. Allerdings nutzt es Betroffenen tatsächlich wenig, wenn sie auf der Website der Kammer keinen Hinweis auf die Anlaufstelle und das Schlichtungsverfahren erhalten.

Aufgefallen ist den Verbraucherschützern, dass die Verfahren nicht bei allen Kammern für die Patienten kostenlos sind.

"Teilweise verlangen die Kammern bis zu 400 Euro an Gebühren für ihre Schlichtung", teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Insgesamt sind die Angebote nach der Recherche in fünf Bundesländern kostenpflichtig. In Rheinland-Pfalz müssen beide Parteien je 400 Euro zahlen, in Bayern nur der Antragsteller, so die Recherche der Verbraucherschützer.

Einen Vergleich zu den Gutachterkommissionen bei den Landesärztekammern haben die Verbraucherschützer nicht gezogen. (iss)

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