BGH-Urteil

Bademeister haften wie Ärzte

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Bademeister haften wie Ärzte: Bei schweren Pflichtverstößen kehrt sich die Beweispflicht zu ihren Lasten um, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschied (Az.: III ZR 60/16). "Die Rechtslage ist in dieser Hinsicht mit der im Arzthaftungsrecht vergleichbar. Hier wie dort handelt es sich um Pflichten, die spezifisch auf den Schutz von Leben und Gesundheit gerichtet sind", erklärten die Karlsruher Richter. Danach hat ein zum Unfallzeitpunkt zwölfjähriges Mädchen noch Aussicht auf eine Entschädigung. Sie hatte sich in einem Naturbad unter Wasser im Seil einer Boje verfangen. Der Bademeister hatte bemerkt, dass die Boje nicht mehr wie üblich aus dem Wasser guckte, war aber nicht sofort ins Wasser gesprungen. (mwo)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“