Schadenersatz

Ex-Profi soll drei Millionen bekommen

Seit Jahren streitet der Ex-Fußballer Ivan Klasnic mit seinen Ärzten wegen einer nicht rechtzeitig erkannten Niereninsuffizienz.

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BREMEN. Der Richter in dem Zivilverfahren um den ehemaligen Fußballprofi des Bundesligisten Werder Bremen, den heute nierenkranken Ivan Klasnic, hat den Parteien einen Vergleich vorgeschlagen. Man möge sich einigen, erklärte der Richter am Oberlandesgericht Bremen und schlug eine Vergleichssumme von drei Millionen Euro Schadenersatz vor, die von den drei Beklagten zu gleichen Teilen aufgebracht werden solle.

Der ehemalige Fußballprofi hatte in erster Instanz vor dem Landgericht Bremen erklärt, die behandelnden Ärzte und Einrichtungen aus dem Umfeld des Fußballvereins hätten "über Jahre grob fahrlässig seine Nierenerkrankung nicht erkannt beziehungsweise nicht richtig behandelt. Das habe zu einer Niereninsuffizienz und zwei Nierentransplantationen geführt", so das Oberlandesgericht.

Nach mehreren Sachverständigengutachten hatte das Bremer Landgericht den Angaben zufolge Klasnic im ersten Durchgang 100.000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt (Az.: 3 O 766/08). Außerdem hatte es festgestellt, dass die Beklagten auch für den Verdienstausfall des Sportlers und weitere künftig entstehende Schäden einzustehen hätten. Allerdings wurde nicht über die Höhe dieser Zahlungen befunden. Gegen diese Entscheidung hatten sämtliche Beklagten, unter ihnen der ehemalige Vereinsarzt, Berufung eingelegt.

"In einem Zivilprozess, in dem die Parteien einander verklagen und in dem ohne Staatsanwalt verhandelt wird, sind die Parteien Herren des Verfahrens", erklärt die stellvertretende Pressesprecherin des OLG Bremen, Dr. Anja Siegert. Deshalb könne der Richter einen Vergleich auch nur vorschlagen. Für den 18. Oktober hat das Gericht denn auch kein Urteil angesetzt sondern einen Verkündungstermin. (cben)

Landgericht Bremen

Az.: 5 U 3/17

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