Behandlungsfehler

Regierung plant keine Beweislastumkehr

Veröffentlicht:

BERLIN. „Die Bundesregierung erarbeitet aktuell keinen Gesetzentwurf, der eine Beweislastumkehr für Behandlungsfehler zum Inhalt hat.“ So die Antwort der Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner.

Kassner hatte wissen wollen, ob und wenn ja bis wann mit einem solchen Gesetzentwurf zu rechnen sei. Erläuterung: Patienten, die Ärzten Behandlungsfehler zur Last legen, tragen dafür die Beweislast. Eine Beweislastumkehr kommt erst dann in Betracht, wenn es sich um schwere Behandlungsfehler handelt. Kritiker dieser Verfahrenspraxis fordern eine prinzipielle Beweislastumkehr, so dass Ärzte immer nachweisen müssten, lege artis gehandelt zu haben. (cw)

Mehr zum Thema

Junges Forum auf dem DGIM-Kongress

Appell für eine bessere Fehlerkultur

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen