Neuer MFA-Tarif

Fortbildung zahlt sich für MFA jetzt aus

Die Einspruchsfrist ist verstrichen. Damit tritt der neue Gehaltstarifvertrag für MFA nun rückwirkend zum 1. April in Kraft. Wir zeigen, was sich ändert.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Fortbildung und die Übernahme neuer Aufgaben, etwa von Patientenschulungen sorgen nun dafür, dass MFA in eine höhere Gehaltsklasse rutschen.

Fortbildung und die Übernahme neuer Aufgaben, etwa von Patientenschulungen sorgen nun dafür, dass MFA in eine höhere Gehaltsklasse rutschen.

© Miriam Dörr / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Nun steht der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA). Denn die Einspruchsfrist sei wortlos verstrichen, meldet der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF).

Damit steigen die Tarifgehälter in zwei Stufen (wir berichteten): ab September um 4,5 Prozent und dann im April 2014 noch einmal um drei Prozent. Dabei tritt der Vertrag rückwirkend zum 1. April 2013 in Kraft, die MFA erhalten als Ausgleich eine Einmalzahlung in Höhe von 375 Euro.

Für Praxischefs und ihre Mitarbeiterinnen ist aber vor allem spannend, wie die neue Gehaltstabelle aussieht (siehe Grafiken). Und welche Anforderungen die MFA erfüllen müssen, um in eine höhere Tätigkeitsgruppe eingestuft zu werden.

Denn die große Maxime von VmF und der Arbeitgeberseite - also der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von MFA/Arzthelferinnen (AAA) - bei den Tarifverhandlungen war ja, dass sich künftig die Bereitschaft, sich fortzubilden und neue Tätigkeitsgebiete in der Praxis zu übernehmen, auch im Portemonnaie der MFA bemerkbar machen sollte.

Aus vier Tätigkeitsgruppen werden sechs

Aus den ehemals vier Tätigkeitsgruppen sind daher nun sechs geworden. Und der neue Gehaltstarifvertrag beschreibt sehr genau, was von den MFA verlangt wird, wollen sie die nächste Tätigkeitsstufe erreichen.

Die erste Tätigkeitsgruppe ist dabei eigentlich nur für Berufseinsteiger reserviert. Denn sie umfasst das Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen.

Gehälter für Vollzeit - Download der Tabelle.

Wobei die Fertigkeiten und Kenntnisse vorausgesetzt werden, die MFA durch eine abgeschlossene Ausbildung erlangen.

Mit dem neuen Tarif sei es daher für jede MFA möglich, sich aus der Tätigkeitsgruppe I hochzuarbeiten, sagte Magret Urban, zuständig für das Ressort Tarifpolitik beim VmF, bereits Anfang Juli, als bekannt wurde, dass sich die Tarifparteien auf das Gehaltsplus und die neue Struktur geeinigt hatten.

Gehaltssprung von über sieben Prozent möglich

Gehaltlich lohnen tut sich der Aufstieg in eine höhere Tätigkeitsgruppe für MFA allemal: Der Zuschlag auf die Vergütung nach Tätigkeitsgruppe I beträgt für MFA, die die Tätigkeitsgruppe II erreichen 7,5 Prozent.

Schaffen sie gleich den Sprung in Tätigkeitsgruppe III beträgt er laut Tarifvertrag sogar 12,5 Prozent.

Der Ausweitung der Tätigkeitsgruppen wurde aber eine Kappung der Berufsjahrgruppen entgegengesetzt. Statt der bisherigen sieben Berufsjahrstufen gibt es ab September nur noch fünf Stufen.

Aber: Es gilt für MFA eine Besitzstandswahrung. Das heißt, wer bereits eine Berufsjahr- oder auch Tätigkeitsgruppe und damit eine gewisse Gehaltshöhe erreicht hat, kann nun nicht heruntergestuft werden.

Das verdienen Einsteiger

In Euro und Cent verdienen Fachangestellte im ersten Berufsjahr und der Tätigkeitsgruppe I ab September 1634,12 Euro monatlich. Das ergibt - bei einer Arbeitszeit von 167 Stunden im Monat, mit der die Tarifparteien rechnen - einen Bruttostundenlohn von 9,78 Euro.

Nach bisherigem Tarif gab es in derselben Gehaltsgruppe 1538 Euro im Monat. MFA, die es in den ersten vier Berufsjahren in die Tätigkeitsgruppe III schaffen, erhalten einen Tariflohn von 1838,38 Euro im Monat.

Bislang waren es 1805 Euro und diese Tätigkeitsgruppe war auch nur MFA ab dem vierten Berufsjahr zugänglich.

Gehälter für Voll- und Teilzeit - Download der Tabelle.

Letzteres Beispiel zeigt aber auch, dass das Gehaltsplus von 4,5 Prozent ein Mittelwert ist. Da sich die Struktur des Gehaltstarifvertrags komplett geändert hat, haben die Tarifparteien dies bei den einzelnen Gehaltsstufen berücksichtigen müssen.

Fortbildung und Berufserfahrung zählen

Doch wie lauten nun die Anforderungen an MFA, die tatsächlich gehaltlich aufsteigen wollen? Für den Sprung in Tätigkeitsgruppe II, in der mehr auf selbstständiges Arbeiten gesetzt wird, werden Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung gefordert.

Als Beispiele für Fortbildungsmaßnahmen nennt der Tarifvertrag etwa Themen wie das Wundmanagement, Qualitätsmanagement oder auch DMP.

Für die Tätigkeitsgruppe III werden bereits 80 Fortbildungsstunden angesetzt. Aber auch hier können noch Berufserfahrung und außerdem die Mitarbeit bei der Ausbildung von Nachwuchs-MFA den Fachangestellten angerechnet werden.

Für höchste Gehaltsgruppe 600 Fortbildungsstunden gefordert

Ab Tätigkeitsgruppe IV gelingt der Aufstieg dann nicht mehr ohne Fortbildung. Hier werden 120 Fortbildungsstunden gefordert. Und zudem hohe Anforderungen an die Fachkenntnisse der MFA gestellt.

Die Tätigkeitsgruppen V und VI sind MFA vorbehalten, die leitungsbezogene Aufgaben übernehmen.

Für Tätigkeitsgruppe V müssen die MFA 360 Fortbildungsstufen, für Tätigkeitsgruppe VI 600 Stunden und jeweils die entsprechende Berufserfahrung vorweisen können. Dafür können MFA in Tätigkeitsgruppe VI und ab dem 17. Berufsjahr 3220,32 Euro laut neuem Tarifvertrag verdienen.

Bindend ist der neue Gehaltstarifvertrag übrigens nur für Ärzte, die der AAA angehören. Tarifbindung besteht aber auch, wenn der Arbeitsvertrag wie bei den Musterverträgen der Ärztekammern und des VmF einen entsprechenden Passus enthält.

Der Tarifvertrag im Internet: www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife

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