Neuer MFA-Tarif

Zweistufiges Gehaltsplus für Praxismitarbeiter

Nach einigem Streit ums 13. Monatsgehalt haben sich die Tarifparteien der Praxischefs und der MFA doch noch geeinigt: In zwei Tranchen werden die MFA-Gehälter erhöht. Für 2017 gibt es – rückwirkend zum 1. April – plus 2,6 Prozent.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Zweistufiges Gehaltsplus für Praxismitarbeiter

© Peter Atkins / Fotolia

BERLIN. Der neue Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) beschert den Praxismitarbeitern ein Gehaltsplus über der Inflationsrate: Die Tarifgehälter werden in diesem Jahr linear um 2,6 Prozent angehoben – und zwar rückwirkend zum 1. April. Die Inflationsrate hat indes bislang den Wert von 2,0 Prozent nicht überschritten.

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Damit liegt das Einstiegsgehalt von Fachangestellten im ersten Berufsjahr in der Tätigkeitsgruppe I bei 1770,08 Euro brutto pro Monat, für erfahrene MFA mit entsprechenden Zusatzqualifikationen und -aufgaben ab dem 17. Berufsjahr (Tätigkeitsgruppe VI) sind es 3488,25 Euro. Zum 1. April 2018 werden die Gehälter dann noch einmal um 2,2 Prozent erhöht.

Abgemilderte Umwandlung

Die Einigung erfolgte zwar bereits am 1. August, die Tarifparteien hatten aber – was sehr ungewöhnlich ist – bis zum Ablauf der Einspruchsfrist Stillschweigen vereinbart. Damit ist das Tarifergebnis nun offiziell gültig.

Die Verschwiegenheitsklausel könnte mit der ebenfalls beschlossenen Anpassung des Manteltarifvertrages zusammenhängen. Lange hatten der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) auf der MFA-Seite und die AAA nämlich ums 13. Monatsgehalt gestritten. Die AAA wollte dieses am liebsten in eine Jahressonderzahlung umwandeln (wir berichteten). Hielt sich mit den Details jedoch in der Öffentlichkeit bedeckt, während der VmF von "Arbeitsmotivation durch Sanktionen" sprach, weil angeblich ein Teil der Sonderzahlung an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt werden sollte.

Letztlich haben sich die beiden Tarifparteien auf einen Kompromiss geeinigt, der eine abgemilderte Form der Umwandlung bringt. Für 2017 bleibt alles wie gehabt: Das heißt, die Praxischefs müssen das 13. Monatsgehalt spätestens zum 1. Dezember an die MFA auszahlen.

Ab 2018 greift dann die neue Regelung aus dem Manteltarifvertrag, nach der

» MFA spätestens am 1. Dezember eine Sonderzahlung erhalten, sofern das Arbeitsverhältnis seit sechs Monaten ununterbrochen besteht (für Azubis gilt der Anspruch bereits nach drei Monaten).

» Die Höhe der Sonderzahlung ist tatsächlich abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Im ersten Jahr beträgt sie 50 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts, ab dem zweiten Jahr 55 Prozent.

» 2019 steigt die Sonderzahlung bei MFA mit mindestens zweijähriger Betriebszugehörigkeit dann auf 60 Prozent und in 2020 auf 65 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.

AAA: Mit Honorarplus vereinbar

Die übrigen 50 Prozent des früheren 13. Monatsgehalts gehen aber nicht verloren, sondern werden ab Januar 2018 auf die monatlichen Bruttogehälter umgelegt. Damit würden die in den Tariftabellen vereinbarten Monatsgehälter ab 2018 um 4,17 Prozent angehoben, berichten die Tarifparteien.

Die AAA zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Die Attraktivität des MFA-Berufs wird durch die neue Gehaltstabelle deutlich gesteigert und die Arztpraxen werden zum Jahresende wirksam entlastet", so die AAA-Vorsitzende Dr. Cornelia Goesmann. In Anbetracht des für 2017/18 vereinbarten Honorarvolumens in der vertragsärztlichen Versorgung erscheint der AAA der Tarifabschluss als angemessen. Man hofft nun, dass mehr Praxen auch den Manteltarifvertrag anwenden. Denn prinzipiell gilt der Tarif in erster Linie für Praxen, die Mitglied der AAA sind. Oder aber dann, wenn sich der Arbeitsvertrag der MFA auf den Tarifvertrag bezieht, das ist bei Musterverträgen der Ärztekammern regelmäßig der Fall.

Der VmF hat sich mit der Umwandlung eher arrangiert: "Unsere Umfrage hat gezeigt, dass die Mehrheit der MFA eine Umstrukturierung eher ablehnt", sagt Verbandspräsidentin Carmen Gandila. Letztlich habe der VmF dennoch "aus mehreren Gründen zugestimmt". Gandila. "Zum einen wollte die Arbeitgebergeberseite erst nach einer Einigung beim 13. Gehalt überhaupt über die Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen sprechen. Da die Verhandlungen bereits im Februar begonnen hatten, war es auch eine Frage der Zeit, einen tragfähigen Kompromiss auszuhandeln. Zum Zweiten war es unser Ziel, über die Erhöhung der Sonderzahlung ein zusätzliches Plus herausholen. Das ist uns gelungen." Und schließlich werde sich das erhöhte Grundgehalt auch positiv auf die nächsten prozentualen Gehaltssteigerungen auswirken.

Aber auch die Auszubildenden in den Praxen sollen mehr Geld bekommen: Die Vergütung wird in allen drei Ausbildungsjahren – ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2017 – um 30 Euro brutto pro Monat angehoben. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten angehende MFA nun 760 Euro, im zweiten Jahr 800 Euro und im dritten Jahr 850 Euro. Da auch bei den Azubis die Hälfte des 13. Monatsgehalts auf die normalen zwölf Gehälter umgelegt wird, steigt die Vergütung zum 1. Januar zunächst auf 792 Euro im ersten Ausbildungsjahr, im zweiten Jahr sind es dann 834 Euro und im dritten Jahr 886 Euro. Ab April gibt es noch einmal ein Plus für die Azubis, dann wird die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr auf 805 Euro, im zweiten auf 850 Euro und im dritten Jahr auf 900 Euro angehoben.

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