Urteil des Bundessozialgerichts

Geringere Sozialbeiträge bei Einkünften unter 850 Euro

Veröffentlicht:

KASSEL. Wenn bei einer mit einer MFA vereinbarten Altersteilzeit das Bruttoeinkommen unter monatlich 850 Euro sinkt, muss sie geringere Sozialbeiträge zahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entsprechend zu einer Anwaltskanzlei entschieden. Um die Beitragsbelastung abzufedern, gibt es für geringe Einkünfte oberhalb von Minijobs eine "Gleitzone", derzeit über 450 bis 850 Euro.

Die Rentenversicherung ließ diese bislang nur gelten, wenn das Einkommen über das eines Minijobs hinauswächst. Doch für den Ausschluss gesunkener Einkommen gibt es keine Rechtsgrundlage, so das BSG. Im Internet gibt es kostenlose "Gleitzonenrechner", die sämtliche fälligen Abgaben berechnen. (mwo)

Bundessozialgericht Az.: B 12 R 4/18 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen